Rentenpolitisch ist der Bund am Zuge
Finanzminister: Hängepartie zu Lasten der ostdeutschen Länder beenden
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam/Berlin – Die ostdeutschen Finanzminister werden sich am Dienstag auch mit der Belastung der Länder durch die Finanzierung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR (AAÜG) befassen. Die derzeitige Belastung der ostdeutschen Länder ist enorm und steigt momentan sogar weiter an. Brandenburg rechnet mit einer Steigerung von 62 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren, 2018 hatte das Land eine Belastung von insgesamt 508 Millionen Euro zu tragen. Brandenburgs Finanzminister Christian Görke erwartet, dass der Bund die ostdeutschen Länder bei der Finanzierung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR deutlich entlastet: „Der Bund muss sich endlich bewegen. Die Hängepartie zu Lasten der ostdeutschen Länder muss beendet werden. Den ostdeutschen Ländern darf nicht weiterhin etwas aufgebürdet werden, was ordnungspolitisch in die renten- und versorgungspolitische Zuständigkeit des Bundes einzuordnen ist. Mit dem Geld könnten stattdessen in Ostdeutschland sinnvolle Investitionen finanziert werden. Ich erwarte, dass der Bund spätestens 2020 die AAÜG-Lasten vollständig übernimmt“.
Zuletzt bekräftigen die Regierungschefin und die Regierungschefs der ostdeutschen Länder ihre im Beschluss vom 18. April 2018 ausgedrückte Erwartung, dass der Bund die AAÜG-Lasten vollständig übernimmt. Auch der Bundesrat hat auf die erhebliche finanzielle Last als eine Ursache für die erschwerte Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost und West hingewiesen und die Bundesregierung aufgefordert, die im Koalitionsvertrag zugesagte Erhöhung des Bundesanteils umzusetzen. Die Bundesregierung hat bisher keine Position bezogen.
Hintergrund:
Alle Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR wurden 1990 mit dem Einigungsvertrag in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Die Einzelheiten wurden 1991 im Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) näher geregelt. Da die ostdeutschen Bundesländer nach der Logik des westdeutschen Sozialversicherungssystems als Funktionsnachfolger jener Institutionen galten, für die die westdeutschen Länder analog die Altersversorgung übernehmen – beispielsweise für die Landespolizei –, müssen sie die entsprechenden DDR-Rentenanwartschaften teilweise oder ganz finanzieren. Neben den Verwaltungskosten übernehmen die ostdeutschen Länder die Aufwendungen für die Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs in voller Höhe und die Aufwendungen für alle 27 Zusatzversorgungssysteme außer für die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parteien zu 60 Prozent und erstatten sie dem Bund.
Ausgehend von rund 33 Prozent in 2007 hatte der Bund seine Beteiligung an den AAÜG-Ausgaben für die Zusatzversorgung bis 2010 schrittweise auf 40 Prozent erhöht. Allerdings hatte dies nur kurzzeitig eine minimale Dämpfung der Erstattungen der Ostländer bewirkt. Entgegen dieser Erwartungen sind die Lasten der Ostländer nach dem AAÜG nicht gesunken, sondern erheblich gestiegen. Wesentliche Ursachen hierfür sind entsprechende Gerichtsentscheidungen (die zu weiter steigenden Fallzahlen insbesondere bei den 27 Zusatzversorgungssystemen geführt haben), deutliche Rentenanpassungen (insbesondere in Ostdeutschland) und die steigende Lebenserwartung.
Die finanzielle Belastung der Länder ist enorm. Im Jahr 2018 erstatteten die ostdeutschen Länder dem Bund rund 2,8 Milliarden Euro. Brandenburg rechnet mit einer Steigerung von 62 Millionen Euro in vier Jahren (2018: 508 Mio. Euro, 2022: 570 Mio. Euro). Für das Haushaltsjahr 2019 rechnet der Bund mit Erstattungen der Ost-Länder in Höhe von 2,9 Milliarden Euro. Im Jahr 2022 werden die Erstattungen der ostdeutschen Länder insgesamt ein Niveau von voraussichtlich rund 3,1 Milliarden Euro erreichen.
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