Finanzämter können ab Mitte März mit der Veranlagung der Einkommensteuer 2014 starten

- Erschienen am 04.02.2015 - Presemitteilung 13/2015

Potsdam – Da Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bundesweit gesetzlich bis Anfang März Zeit haben, die für die Steuerberechnung benötigten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, können die Finanzämter im Land erst ab Mitte März beginnen, die Einkommensteuererklärungen 2014 zu bearbeiten. Darauf hat heute Brandenburgs Finanzministerium in Potsdam hingewiesen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder die Beitragsdaten zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung. Anschließend werden diese elektronischen Daten aufbereitet und an die jeweiligen Finanzämter – so auch an die 14 Finanzämter im Land Brandenburg – weitergeleitet. Dies dauert einige Tage, so dass die Finanzämter in der Regel Mitte März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Vorjahr beginnen können. Einkommensteuerbescheide für 2014 sind daher frühestens ab Mitte März 2015 zu erwarten.

 

Darüber hinaus empfiehlt Brandenburgs Finanzministerium, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Und für den Bürgerinnen und Bürger ermöglicht ELSTER einen bequemen und bei Authentifizierung im Internet auch einen papierlosen Zugang zu seinem Finanzamt, ganz ohne Ausdruck, Formulare und Postversand. 

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.finanzamt.brandenburg.de und www.elster.de.

 

 

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Ident-Nr
13/2015
Datum
04.02.2015