Kein Bayerischer Sonderweg zugunsten vermögender Firmenerben

Brandenburgs Finanzminister fordert rechtsstaatliches Handeln auch in Bayern

- Erschienen am 03.09.2017 - Presemitteilung 68/2017

Potsdam – Brandenburgs Finanzminister Christian Görke hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, den bayerischen Sonderweg bei der Umsetzung der Erbschaftsteuer zu beenden, indem er endlich mit aller gebotenen Konsequenz die Umsetzung der Verwaltungsvorschriften auch in Bayern einfordert. Brandenburgs Finanzminister betont, dass für bundesgesetzlich geregelte Steuern eine Pflicht zur Einheitlichkeit der Rechtsanwendung in der Steuerverwaltung besteht. Görke: „Durch das Verhalten von Bayern droht eine Privilegierung von bayerischen Firmenerben, die nicht akzeptabel ist. Zudem ist eine verfassungsrechtlich gebotene Gleichmäßigkeit der Besteuerung damit nicht mehr sichergestellt, so dass die Ungleichbehandlung von Firmenerbinnen und -erben die Folge ist.“

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Weigerung des Freistaates, die von 15 Ländern beschlossenen Verwaltungsregelungen zum Erbschaftsteuergesetz zu akzeptieren. Der Anwendungserlass des neuen Erbschaftsteuergesetzes war dringend erwartet worden, da das neue Recht bereits seit dem 1. Januar 2017 gültig ist. 15 Länder hatten sich am 22. Juni 2017 auf ein gemeinsames Verständnis zur Umsetzung des neuen Erbschaftsteuergesetzes geeinigt. Nur Bayern waren einige Regelungen bei Firmenerbschaften immer noch nicht unternehmerfreundlich genug.

Bayern hatte bereits bei der Reform des Erbschaftsteuergesetzes durchgesetzt, dass weitreichende Begünstigungen für Betriebsvermögen erhalten bleiben. „Schon jetzt ist damit zu rechnen, dass der verabschiedete Kompromiss den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht entspricht, weil er eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten für Millionenerbschaften bietet. Dass Bayern zugunsten von bayerischen Firmenerben nicht einmal diesen Kompromiss umsetzen will, ist bezeichnend“, sagte Görke.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das bis Ende 2016 geltende Erbschaftsteuerrecht als verfassungswidrig erklärt, weil vor allem große Betriebsvermögen im Verhältnis zu Privatvermögen unangemessen von der Erbschaftsteuer befreit waren. Brandenburg hatte gegen die im Vermittlungsausschuss ausgestalteten Neuregelungen wegen erneuter zu weitreichender Privilegierung vermögender Firmenerben gestimmt.

Bei der Erarbeitung des Anwendungserlasses zum mehrheitlich verabschiedeten Kompromiss des Erbschaftsteuerrechts konnte sich der Freistaat auf der Ebene der Finanzministerinnen und Finanzminister mit seiner Rechtsauffassung nicht durchsetzen. Anschließend gab sich Bayern jedoch nicht einsichtig und wendet die beschlossenen Verwaltungsregelungen nicht an und will – nur für den Freistaat – Begünstigungen für Firmenerben weiter ausbauen.

Das ist einmalig in der Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland und ein Affront gegen den Rechtsstaat“, so Finanzminister Görke.

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Hintergrund:

Die Erbschaftsteuer steht den Ländern zu. Von dem bundesweiten Gesamtaufkommen im Jahr 2015 von 6,29 Milliarden Euro nahm Brandenburg 28,15 Millionen Euro ein. Im vergangenen Jahr betrug das bundesweite Gesamtaufkommen 7,01 Milliarden Euro, davon nahm Brandenburg 25,80 Millionen Euro ein.

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Ident-Nr
68/2017
Datum
03.09.2017