Finanzminister Dr. Helmuth Markov erlässt Haushaltssperre zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Landes
Ausgaben für Arbeitsmarkt und Zukunftsinvestitionen sind ausgenommen
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Am heutigen Nachmittag hat Finanzminister Dr. Helmuth Markov eine Sperre für den Landeshaushalt erlassen. Er begründete diesen Schritt mit den aktuellen Daten zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben. Danach erscheint ein ausgeglichener Jahresabschluss für 2010 – trotz der geplanten Nettokreditaufnahme von 650 Millionen Euro – als erheblich gefährdet. „Um dem entgegen zu wirken sowie zur Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit auch in den nachfolgenden Haushaltsjahren erlasse ich mit sofortiger Wirkung Bewirtschaftungsbeschränkungen für den Landeshaushalt“, erklärte der Finanzminister.
Nach dem Erlass des Finanzministers gilt die Haushaltssperre nicht gleichermaßen für alle Bereiche des Landeshaushaltes. So seien beispielsweise nur zwei Prozent des veranschlagten Personalbudgets für 2010 gesperrt worden. Damit sind weiterhin Neueinstellungen möglich, solange sie aus den nicht gesperrten Haushaltsansätzen finanziert werden können. Gesperrt wurden darüber hinaus 20 Prozent der übrigen veranschlagten Ausgaben sowie 30 Prozent der ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen.
Explizit ausgenommen von der Haushaltssperre hat Finanzminister Dr. Markov Ausgaben zur Förderung des Arbeitsmarktes und im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches. Auch die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes unterliegt nicht der erlassenen Haushaltssperre.