Steuergerechtigkeit gibt es nur ohne strafbefreiende Selbstanzeigen

Markov zur heutigen Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug"

- Erschienen am 03.05.2013 - Presemitteilung 36/2013

Potsdam/ Berlin – Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat den heutigen Beschluss des Bundesrates zu Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug begrüßt. Besonders hob er hervor, dass die rot-rot-grüne Mehrheit in der Länderkammer vor dem Beschluss diesen um einen von Brandenburg eingebrachten Änderungsantrag ergänzte, nach der die strafbefreiende Selbstanzeige zukünftig auf Bagatellfälle begrenzt werden soll.

In seiner Rede im Bundesrat hatte Finanzminister Helmuth Markov zuvor die Position Brandenburgs verdeutlicht: „Steuerhinterziehung ist eine Straftat, die nach der Abgabenordnung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft wird. Steuerhinterziehung kann das Merkmal eines Straftatbestands aber nur dann vollumfänglich ausfüllen, wenn das Korrektiv der Straffreiheit durch Selbstanzeige aus der Rechtskultur unseres Staates entfernt wird.“

Die Entscheidung des Gesetzgebers im Jahr 2011 für die Beibehaltung der Selbstanzeige hat einen Kompromiss hervorgebracht, der mit der geltenden Rechtskultur im Widerspruch steht: Schwere Steuerhinterziehung muss in jedem Fall zu Bestrafung führen. Nach geltendem Recht gilt dies aber nur scheinbar, denn die schwarz-gelbe Koalition hat mit der Einführung des Zuschlags von fünf Prozent auf Hinterziehungsbeträge über 50.000 Euro ein Hintertürchen eingerichtet. Steuerhinterzieherinnen und Steuerhinterzieher haben dieses Zugeständnis des Gesetzgebers als Botschaft verstanden, sich durch Zahlung eines Zuschlags straffrei kaufen zu können. „Der aktuelle bayerische Fall zeigt doch“, so Markov im Plenum des Bundesrates, „dass die Regelung zu einem modernen Ablasshandel führt. Bei Zahlung des Zuschlages kann auch bei einer schweren Steuerhinterziehung von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Dies halte ich für ein schlechtes Signal für unsere Rechtskultur. Ladendiebe, Schwarzfahrer oder Sozialbetrüger können zu Recht nicht auf eine vergleichbare Beitragsgrenze hoffen. Bei ihnen fordert der Gesetzgeber, dass der staatliche Strafanspruch ohne Betragsgrenzen verfolgt wird. Zu Recht, wie ich meine.“

 

Hintergrund:

Seit rund zwei Jahren vertritt Brandenburg im Bundesrat die klare Position, die strafbefreienden Selbstanzeigen komplett abzuschaffen. Anlass war damals die Erörterung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes von 2011.  

Der am heutigen 3. Mai 2013 von der Mehrheit der Länderkammer mit der Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug“ angenommene Änderungsantrag Brandenburgs lautet:  

„Der Bundesrat möge beschließen, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:  

Nach Nummer 8 wird folgende Nummer 9 angefügt: 

„9. Zu oft entziehen sich Steuerstraftäter durch die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige einer Bestrafung. Eine solche Möglichkeit besteht für andere Straftaten nicht. Daher gilt es, das Steuerstrafrecht an die Regelungen des allgemeinen Strafrechts anzupassen und die strafbefreiende Selbstanzeige auf Bagatellfälle zu begrenzen. Die aktuellen Beispiele zeigen, dass selbst die mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz 2011 eingeführten Verschärfungen der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige nicht zielführend waren. Das verfolgte moralische Ziel der Vorschrift, nämlich die freiwillige vollständige Rückkehr reuiger Steuersünder zur Steuerehrlichkeit, wurde durch die Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen nicht erreicht.“

 

Download:

Abbinder

Ident-Nr
36/2013
Datum
03.05.2013