Finanzminister Görke: Entlastung der ostdeutschen Länder muss jetzt festgezurrt werden

Finanzierung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR ist Bundesaufgabe

- Erschienen am 03.04.2019 - Presemitteilung 37/2019

Potsdam – Am heutigen Mittwoch, anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz Ost, wird die Entlastung der ostdeutschen Länder von der Finanzierung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR (AAÜG-Ausgaben) ein wichtiges Thema sein. Betroffen sind davon diejenigen ehemaligen Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung, insbesondere bei der Polizei, der Feuerwehr, dem Strafvollzug und weiteren Bereichen, die während der DDR-Zeit Ansprüche aus diesen zusätzlichen Rentenvorsorgesystemen erworben haben.

Die ostdeutschen Länder erwarten einen Lösungsvorschlag vom Bund, der eine Erhöhung des Bundesanteils ausdrücklich im Koalitionsvertrag verankert, aber bislang keine Position bezogen hat. Aktuell belaufen sich die AAÜG-Ausgaben der ostdeutschen Länder auf rund 3 Milliarden Euro jährlich, in Brandenburg betrugen sie 2018 rund 508 Millionen Euro. Die derzeitige Belastung der ostdeutschen Länder ist enorm und steigt momentan sogar weiter an. Brandenburg rechnet mit einer Steigerung von 62 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren. Brandenburgs Finanzminister Christian Görke erwartet, dass der Bund die ostdeutschen Länder nunmehr bei der Finanzierung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR deutlich entlastet: „Der Bund muss sich endlich bewegen. Die Hängepartie zu Lasten der ostdeutschen Länder muss beendet werden. Den ostdeutschen Ländern darf nicht weiterhin etwas aufgebürdet werden, was ordnungspolitisch in die renten- und versorgungspolitische Zuständigkeit des Bundes einzuordnen ist. Mit dem Geld könnten stattdessen in Ostdeutschland sinnvolle Investitionen finanziert werden. Ich erwarte, dass der Bund spätestens 2020 die AAÜG-Lasten vollständig übernimmt und jetzt damit beginnt, die im Koalitionsvertrag zugesagte Erhöhung des Bundesanteils umzusetzen.“

Hintergrund:

Alle Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR wurden 1990 mit dem Einigungsvertrag in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Die Einzelheiten wurden 1991 im Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) näher geregelt. Da die ostdeutschen Bundesländer nach der Logik des westdeutschen Sozialversicherungssystems als Funktionsnachfolger jener Institutionen galten, für die die westdeutschen Länder analog die Altersversorgung übernehmen – beispielsweise für die Landespolizei –, müssen sie die entsprechenden DDR-Rentenanwartschaften teilweise oder ganz finanzieren. Neben den Verwaltungskosten übernehmen die ostdeutschen Länder die Aufwendungen für die Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs in voller Höhe und die Aufwendungen für alle 27 Zusatzversorgungssysteme außer für die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parteien zu 60 Prozent und erstatten sie dem Bund.

Ausgehend von rund 33 Prozent in 2007 hatte der Bund seine Beteiligung an den AAÜG-Ausgaben für die Zusatzversorgung bis 2010 schrittweise auf 40 Prozent erhöht. Allerdings hatte dies nur kurzzeitig eine minimale Dämpfung der Erstattungen der Ostländer bewirkt. Entgegen dieser Erwartungen sind die Lasten der Ostländer nach dem AAÜG nicht gesunken, sondern erheblich gestiegen. Wesentliche Ursachen hierfür sind entsprechende Gerichtsentscheidungen (die zu weiter steigenden Fallzahlen insbesondere bei den 27 Zusatzversorgungssystemen geführt haben), deutliche Rentenanpassungen (insbesondere in Ostdeutschland) und die steigende Lebenserwartung.

Die finanzielle Belastung der Länder ist enorm. Im Jahr 2018 erstatteten die ostdeutschen Länder dem Bund rund 2,8 Milliarden Euro.  Brandenburg rechnet mit einer Steigerung von 62 Millionen Euro in vier Jahren (2018: 508 Mio. Euro, 2022: 570 Mio. Euro). Für das Haushaltsjahr 2019 rechnet der Bund mit Erstattungen der Ost-Länder in Höhe von 2,9 Milliarden Euro. Im Jahr 2022 werden die Erstattungen der ostdeutschen Länder insgesamt ein Niveau von voraussichtlich rund 3,1 Milliarden Euro erreichen.   

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Ident-Nr
37/2019
Datum
03.04.2019