Bilanz der Suche nach rechtmäßigen Erben von Bodenreformland in Brandenburg

Berichtigung der Grundbücher weitgehend abgearbeitet / 2.166 berechtigte Anträge gestellt

- Erschienen am 03.04.2013 - Presemitteilung 28/2013

Potsdam Das Ministerium der Finanzen hat heute eine Bilanz zu den im Jahr 2010 gestarteten Maßnahmen gezogen, mit denen rechtmäßige Erben von Bodenreformland gesucht werden. Das Land Brandenburg hatte sich in insgesamt über 7.000 Fällen zum gesetzlichen Vertreter von unbekannten Eigentümern ehemaligen Bodenreformlandes bestellen lassen und anschließend als Vertreter der Eigentümer die Auflassung der betroffenen Grundstücke an sich selbst erklärt sowie die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlasst. Diese Vorgehensweise hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2007 für nichtig erklärt. Da sich nach diesem sogenannten Bodenreformurteil trotz eines ersten Aufrufs im Jahr 2008 bis 2010 nicht für alle Grundstücke die Eigentümer oder Erben gemeldet hatten, startete Finanzminister Helmuth Markov nach dem Regierungswechsel im November 2010 einen erneuten landesweiten Aufruf, mit dem er sich an die Erben richtete – und veranlasste weitere zahlreiche Maßnahmen, um die Erben zu finden.

Nach der heute vorgelegten Bilanz zu diesen zahlreichen Maßnahmen ist bis zum 28. März 2013 die Berichtigung der Grundbücher weitgehend abgearbeitet worden: Das Land hat bis zu diesem Tag insgesamt 6.988 Anträge auf Berichtigung der Grundbücher gestellt. Die Anträge waren darauf gerichtet, die zuletzt vor dem Land in der Grundbuchabteilung I Eingetragenen oder deren Erben wieder einzutragen; hilfsweise wurde die Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit der Grundbucheintragung des Landes beantragt. Um in den Fällen, in denen keine Grundstückseigentümer/-erben gefunden werden konnten, die weitere Grundstücksverwaltung und Eigentümer-/Erbensuche den zuständigen Stellen zu übergeben, hat das Land Pflegschaften angeregt. In sämtlichen Fällen, in denen das Land seine Ansprüche aus der Abwicklung der Bodenreform laut dem BGH im Urteil vom 7. Dezember 2007 unrechtmäßig durchzusetzen versucht hat, wird das Land, solange keine Grundstückseigentümer oder -erben gefunden werden, die betroffenen Flächen absondern und wie ein Treuhänder zugunsten der unbekannten Eigentümer/Erben bewirtschaften.

Ferner weist die Bilanz die Ergebnisse des ergriffenen Maßnahmenpaketes seitens des Landes aus. Bis zum 28. März 2013 erfolgten unter anderem:

  • Aufrufe in der regionalen Presse (Lausitzer Rundschau, Märkische Allgemeine, Märkische Oderzeitung erschienen am 13. November 2010) sowie im Bundesanzeiger am 16. November 2010.
  • Bildung eines „Team Bodenreform“ beim Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, das über eine zentrale Telefon-, Fax- und E-Mail-Hotline erreichbar ist. Dort gingen bislang insgesamt 4.153 Grundstücksrückgabeanträge ein. In 2.166 Fällen stellten sich die Rückgabebegehren als berechtigt heraus. In 1.490 Fällen konnte die Rückgabe der Bodenreformflächen mit einer Gesamtfläche von rund 3.235 Hektar an Eigentümer oder deren Erben bereits durchgeführt werden. In 386 Fällen konnte noch keine Entscheidung getroffen werden, diese werden noch bearbeitet. Auch jetzt gehen noch weitere Rückgabeanträge ein.
  • In 537 Fällen wurde die Abberufung des Landes als gesetzlicher Vertreter nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB bei den Landkreisen beantragt. In 570 Fällen wurde das Land abberufen; 18 Anträge wurden bisher abgelehnt. Die Zahl der Abberufungen liegt über der Zahl der Anträge, da einzelne Landkreise ohne einen Abberufungsantrag in eigener Zuständigkeit tätig wurden.
  • In einem Pilotverfahren mit der Stadt Werder/Havel wurden im Amtsblatt für die Stadt vom 29. Oktober 2010 die Flurstücksbezeichnungen der im Stadtgebiet belegenen, von der BGH-Entscheidung betroffenen Grundstücke und die Namen der zuletzt vor dem Land in der Grundbuchabteilung I Eingetragenen veröffentlicht. Dieses Pilotverfahren stellte sich als sehr erfolgreich heraus, da sich zahlreiche Erben meldeten und Rückgabeanträge stellten.
  • Aufgrund der guten Erfahrungen wurden seit März 2011 alle übrigen Kommunen um derartige Veröffentlichungen in den amtlichen Bekanntmachungsblättern gebeten, sofern dort Grundstücke belegen sind, die von der BGH-Entscheidung betroffen sind. Diese Maßnahme wurde Ende 2011 abgeschlossen und trug wesentlich zu den oben genannten 4.153 Grundstücksrückgabeanträgen bei.
  • Im Ergebnis einer Prüfung der Veröffentlichung der Eigentümer-/Erbenaufrufe durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) in den Kommunen, aus denen bislang keine Rückgabeanträge eingegangen waren, wurde zwölf Kommunen im Februar und März 2013 die ihr Gebiet betreffenden Aufrufe mit der Bitte um Veröffentlichung erneut übermittelt. Das Land hat damit auch die Voraussetzungen für die Ermittlungserfolge geschaffen, die gewerbliche Erbenermittler bei einer Veröffentlichung dieser Angaben angekündigt hatten.

Download:

Abbinder

Ident-Nr
28/2013
Datum
03.04.2013