Aufkommen aus Grunderwerbsteuer steigt im Land Brandenburg
Brandenburgs Finanzminister Christian Görke besucht das Finanzamt Kyritz
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam/Kyritz – Trotz im Gesetzgebungsverfahren von verschiedenen Seiten geäußerten Bedenken hat die zum 1. Juli 2015 erhöhte Grunderwerbsteuer nicht zu einer Abkehr vom Trend zum Kauf von Grundstücken und zum Bau von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern im Land Brandenburg geführt. Bei einem Besuch im Finanzamt Kyritz teilte Finanzminister Christian Görke heute mit, dass das Land in diesem Jahr bis zum 30. Oktober bereits 262,9 Millionen Euro an Grunderwerbsteuern eingenommen hat und damit bereits fast so viel wie im gesamten Vorjahr 2015 (276,5 Millionen Euro). Zum 1. Juli 2015 war der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer von 5,0 % auf 6,5 % gestiegen.
Aus Sicht des Finanzministers war es richtig, mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer die Einnahmen des Landes Brandenburg zu sichern. Er verwies darauf, dass die Mittel aus dem Solidarpakt II von Jahr zu Jahr sinken und nach 2019 ganz entfallen werden. Diese wegfallenden Mittel müssten durch eigene Einnahmen wie aus der Grunderwerbsteuer ausgeglichen werden, um weiterhin Zukunftsausgaben finanzieren zu können. Beispielsweise habe das Land in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 gegenüber 2015 1350 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen.
Bei seinem Besuch im Finanzamt Kyritz informierte sich Görke über die Arbeit der Behörde und insbesondere über die Bearbeitung der Fälle der Grunderwerbsteuer. Beim Finanzamt Kyritz liegt die überregionale Zuständigkeit für die Bearbeitung der Fälle der Grunderwerbsteuer. Das Finanzamt bearbeitet alle Fälle im nordwestlichen und westlichen Teil des Landes Brandenburg und damit beispielsweise alle Grundstücksgeschäfte im westlichen Berliner Umland mit den Städten Falkensee oder Potsdam. Aufgrund der hohen Zahl von Grundstücksgeschäften in dieser Region war im Finanzamt Kyritz die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Fällen der Grunderwerbsteuer im vergangenen Jahr auf bis zu fünf Monate gestiegen. Im Jahr 2015 waren insgesamt 4.500 Fälle mehr als noch 2014 zu bearbeiten gewesen. Marion Jach, die Vorsteherin des Finanzamtes, informierte Görke darüber, dass die Behörde daraufhin die Grunderwerbsteuerstelle personell verstärkt habe. Im Ergebnis konnte die durchschnittliche Bearbeitungszeit bereits zum Jahresende 2015 wieder auf drei Monate gesenkt werden.
Der aktuelle Stand der Bearbeitung wird heute auf der Internetseite des Finanzamtes Kyritz veröffentlicht. Derzeit werden Anträge auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Eingangsdatum aus September 2016 bearbeitet.
Die Bearbeitung der Grunderwerbsteuer ist in Brandenburg seit dem Jahr 2010 auf drei Finanzämter (Calau, Eberswalde, Kyritz) zentralisiert. Von dem erhöhten Aufkommen aus dieser Steuer profitieren das Land und seine Kommunen. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches erhalten sie 20 % der Gesamteinnahmen.
Übersicht über das GrESt-Aufkommen 31.12.2009 – 30.10.2016
Jahr |
GrESt-Aufkommen in Mio € |
2009 |
108,7 |
2010 |
86,0 |
Erhöhung der GrESt von 3,5 % auf 5 % ab 1. Januar 2011 |
|
2011 |
147,9 |
2012 |
150,6 |
2013 |
172,1 |
2014 |
178,9 |
Erhöhung der GrESt von 5 % auf 6,5 % ab 1. Juli 2015 |
|
2015 |
276,5 |
Stand 30.10.2016 |
262.9 |
Hinweis:
Das Aufkommen wurde den D2-Meldungen entnommen.
Die Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer können aufgrund der zeitlichen Verzögerung vom Kauf bis zur Ausstellung des Bescheides nicht exakt bestimmt werden.