Länderfinanzausgleich muss gerechte Verteilprinzipien beibehalten

Finanzminister Görke zur Ankündigung des Bundesfinanzministers, sich aus den Verhandlungen über den Länderfinanzausgleich zurückzuziehen

- Erschienen am 02.07.2015 - Presemitteilung 68/2015

Potsdam – Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat gestern bei der Vorstellung des Bundesetat-Entwurfes für 2016 erklärt, dass sich der Bund aus den gemeinsamen Verhandlungen zur Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zurückziehen werde, wenn die Länder bis zur nächsten Woche keine Einigung untereinander erreichen würden. Für diesen Fall könne er sich vorstellen, dass beim Länderfinanzausgleich alles so bleibe wie es ist. Dazu sagte heute Finanzminister Christian Görke:

„Wenn Wolfgang Schäuble eine Fortsetzung des jetzigen Systems anstrebt, sollte er zuerst die Länder Bayern und Hessen dazu bewegen, ihre Klagen gegen den bestehenden Länderfinanzausgleich zurückzuziehen und den Vorschlag zur Abschaffung des Umsatzsteuervorwegausgleichs überdenken.

Auch das Angebot des Bundesfinanzministers, den Ländern 8,5 Milliarden Euro bereit zu stellen, ist weder großzügig noch in der vorgeschlagenen Umsetzung akzeptabel. Die Länder werden nicht zulassen, dass der Bund sich mit dem für 2019 prognostizierten Steueraufkommen aus dem Solidaritätszuschlag von rund 18 Milliarden Euro, die ausschließlich im Bundeshaushalt verschwinden, auf diese Weise einen schmalen Fuß macht. Das Land Brandenburg besteht auf einem gerechten Verteilungsprinzip und den gesicherten Zugang der Länder zu den Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag. Ich sehe keinen Grund, auf einen Teil der uns zustehenden Einnahmen zu verzichten.

Es liegt nicht zuletzt auch im Interesse des Bundesfinanzministers, dass gerade die finanzschwachen Länder auch künftig über eine angemessene Finanzausstattung verfügen.“

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Ident-Nr
68/2015
Datum
02.07.2015