Einigung: Zukunftssichere Landesverwaltung in Brandenburg
Gewerkschaften und Landesregierung vereinbaren umfassendes Maßnahmenpaket
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Landesregierung und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben sich nach intensiven Verhandlungen in der Nacht zum (heutigen) Mittwoch in Potsdam auf ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Gestaltung des Generationenwechsels und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landesverwaltung geeinigt. Das teilten Innenminister Ralf Holzschuher und Finanzminister Christian Görke heute mit. Die Ergebnisniederschrift wurde um kurz nach halb 3 Uhr früh seitens der Landesregierung von beiden Ministern sowie von Vertretern der Gewerkschaften ver.di, GEW, IG BAU sowie dbb Beamtenbund und Tarifunion unterzeichnet.
„Nach schwierigen Verhandlungen sind wir am Ende zu einem guten und fairen Ergebnis gekommen. Das Maßnahmenpaket wird einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung in Brandenburg leisten. In manchen Bereichen wie den Langzeitkonten beschreitet Brandenburg nun im Interesse der Beschäftigten ganz neue Wege. Wir sichern dem dringend benötigten Nachwuchs Beschäftigungschancen und sorgen in bestimmten Bereichen zugleich dafür, dass ältere Beschäftigten vorzeitig in den Ruhestand gehen können. Alle Maßnahmen werden zudem strikt sozialverträglich umgesetzt. Das ist insgesamt ein Ergebnis, dass sich wirklich sehen lassen kann. Ich danke den Gewerkschaften sehr für ihren engagierten, kritischen und konstruktiven Verhandlungsbeitrag, ohne den ein solches Ergebnis nicht möglich gewesen wäre“, sagte Innenminister Holzschuher.
Finanzminister Görke sieht in den mit den Gewerkschaften besprochenen Maßnahmen den richtigen Weg, die Landesverwaltung zielgerichtet auf ihre zukünftigen Aufgaben vorzubereiten. „Ich bin sehr froh über die Einigung, die Pflichtstunden für Lehrkräfte an Gymnasien, Gesamt-, Förder- und beruflichen Schulen ab dem Schuljahr 2015/2016 um eine Stunde zu reduzieren. Damit stärken wir erneut den Bildungsbereich und zwar spürbar für jede Lehrerin, jeden Lehrer. Praktisch bedeutet diese Maßnahme, dass rund 300 Neueinstellungen von Lehrkräften erfolgen können, um die Maßnahme zu kompensieren.“
Der Minister ergänzte, „dass sich auch hierbei, wie im gesamten öffentlichen Dienst, das Modell der Nachwuchskräfte als eine erfolgreiche Maßnahme erwiesen hat, um jüngeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Einstieg in die Landesverwaltung zu erleichtern und gleichzeitig auf die Erfahrungen der älteren Beschäftigten zurückgreifen zu können. Dieses Modell wird die Landesregierung entsprechend der nunmehr erfolgten Vereinbarung mit den Gewerkschaften fortführen und in den Entwurf des Doppelhaushaltes 2015/2016 aufnehmen.“
Für den Fall einer Funktionalreform in der kommenden Wahlperiode erklärte sich die Landesregierung ausdrücklich bereit zur Aufnahme von Tarifverhandlungen über eine sozialverträgliche Begleitung von möglichen Personalüberleitungen von Landesbediensteten, die im Rahmen einer solchen Reform und des weiteren Reformprozesses in der Landesverwaltung erforderlich werden könnten.
Wesentliche Leistungen nach dem bestehenden Tarifvertrag Verwaltungsumbau („TV Umbau“) sollen nach dem Willen von Landesregierung und Gewerkschaften auch weiterhin bis Ende 2018 gewährt werden. Dies soll ungeachtet des Auslaufens des TV Umbau zum Jahresende 2015 gelten. Von Reformmaßnahmen betroffene Beschäftigte der Landesverwaltung profitieren damit auch weiterhin von Mobilitätsprämien, Maßnahmen der Einkommenssicherung und der Zusage der Arbeitsplatzsicherung durch Qualifizierung. Damit werden erforderliche Umstrukturierungen in der Landesverwaltung auch zukünftig sozialverträglich gestaltet. Die Landesregierung sagte zu, diese Regelungen auch auf den Bereich der Landesbeamten sinngemäß zu übertragen.
Die Tarifparteien sind zudem übereingekommen, die laufende Qualifizierungsoffensive der Landesregierung fortzuführen. Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages zugesagt, die dafür vorgesehenen Mittel von 4,5 Mio. Euro pro Jahr bis Ende 2018 zu verstetigen.
Vereinbar wurde auch, die Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte u.a. an Gymnasien, Gesamt- und Berufsschulen ab dem Schuljahr 2015/2016 um eine Stunde zu verringern. Die Belastung der Lehrkräfte soll so verringert; die Qualität der schulischen Bildung verbessert werden.
Ab Anfang 2015 werden Tarifbeschäftige der Landesverwaltung die Möglichkeit haben, mit ihrem Arbeitgeber ein sogenanntes „Langzeitkonto“ („Arbeitszeitkonto“) zu vereinbaren. Dies war bislang nicht möglich. Durch eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit können Beschäftigte so Zeitkontingente ansparen, die etwa für längere Auszeiten vom Beruf („Sabbatical“), aber auch für den früheren Eintritt in den Ruhestand genutzt werden können. Derartige Konten sollen ausschließlich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen. Die Landesregierung erklärt ausdrücklich, mit diesem Modell keinerlei Personaleinsparziele zu verfolgen.
Bekräftigt wurde das bewährte Modell der Einstellungskorridore für Nachwuchskräfte in der Landesverwaltung. Im Entwurf des Haushalts 2015/2016 werden entsprechende Stellen enthalten sein. Die Landesregierung ist auch bereit, die Projekte und Angebote zum Gesundheitsmanagement in der Verwaltung zu verstetigen und auszubauen.
Weitreichende Vereinbarungen wurden zwischen den Tarifparteien für die Waldarbeiter des Landesbetriebes Forst getroffen. Sie beinhalten insbesondere die Einführung einer neuen Altersteilzeitregelung in Verbindung mit dem Abschluss eines Sozialtarifvertrages sowie einen Einstellungskorridor.
Das Ziel besteht darin, die Arbeitsfähigkeit des Landesbetriebes Forst dauerhaft sicherzustellen. Dazu sollen zum einen ein maßvoller Einstellungskorridor neu eröffnet und zum anderen langgedienten Beschäftigten die Möglichkeit für einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand gegeben werden. Altersteilzeitregelungen können danach bereits ab dem 55. Lebensjahr gewährt werden („Kann-Regelung“), ab dem 60. Lebensjahr soll ein Rechtsanspruch darauf bestehen. Ab 2015 sollen jährlich bis Ende 2017 fünf Auszubildende unbefristet übernommen werden. Für die Dauer des angestrebten Tarifvertrages wurde zwischen den Tarifpartnern ein Schutz der Beschäftigten vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen vereinbart.
Zur Flankierung dieser Maßnahmen im Bereich des Landesbetriebs Forst soll ein Sozialtarifvertrag abgeschlossen werden (gültig für Beschäftigte, die unter den TV-L-Forst fallen). Dieser wird insbesondere die Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit ab Anfang 2015 auf 80 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit enthalten. Ein Lohnausgleich auf 86 Prozent des vollen Gehalts wurde vereinbart. Der Tarifvertrag soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten und eine Laufzeit von drei Jahren haben.
Alle erzielten Einigungen stehen noch unter dem Vorbehalt einer zweiwöchigen Erklärungsfrist für beide Seiten.
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