Staatssekretärin Daniela Trochowski: „Ende der Klärung offener Vermögensfragen ist in Brandenburg absehbar“

Besuch im Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen

- Erschienen am 02.06.2010 - Pressemitteilung 51/2010

Potsdam/Brandenburg an der Havel – Die Klärung der noch offenen Vermögensfragen kommt im Land Brandenburg voran. Davon hat sich die Staatssekretärin des Ministeriums der Finanzen Brandenburg, Daniela Trochowski, heute bei einem Besuch im Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Brandenburg an der Havel überzeugt. Von den vorliegenden Anträgen auf Rückgabe von rund 634.000 einzelnen Vermögenswerten – meist Grundstücke – sind heute 99,3 Prozent erstinstanzlich entschieden. Nur noch gut 4.000 Entscheidungen stehen aus.

Geringer ist dagegen die Erledigungsquote bei den Verfahren nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz: Hier ist derzeit noch über rund 7.500 Anträge zu entscheiden, von denen 4.600 unternehmensbezogene Verfahren betreffen. „Das Ende der Arbeit ist absehbar, aber um so wichtiger ist es, dass die verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter effizient eingesetzt werden, um die Arbeiten bis 2015 abschließen zu können“, betonte Staatssekretärin Trochowski. Sie hob positiv hervor, dass die Bearbeitungsdauer der einzelnen Verfahren zuletzt deutlich gesenkt werden konnte.

Heute arbeiten im Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen noch 57 Bedienstete. 1996 waren es noch 202 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Jahr 2015 sollen das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen geschlossen und für die verbleibenden Bediensteten bis dahin individuelle Lösungen gefunden werden.

Hintergrund:

Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen und zwei noch existierende Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen in Landkreisen sind im Land Brandenburg für die Klärung offener Vermögensfragen zuständig. Sie entscheiden insbesondere über Anträge auf Rückübertragung von Grundstücken und Unternehmen oder Unternehmensteilen sowie auf Entschädigungen/Ausgleichsleistungen und über Anträge nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz. Bis Ende 2015 soll in sämtlichen Verfahren zu offenen Vermögensfragen in Brandenburg ein Bescheid erlassen worden sein.

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Pressemitteilung: Staatssekretärin Daniela Trochowski: „Ende der Klärung offener Vermögensfragen ist in Brandenburg absehbar“

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Ident-Nr
51/2010
Datum
02.06.2010