DDR-Sonderrenten: Finanzministerin für vollständige Kostenübernahme durch den Bund

Scholz-Vorschlag geht in richtige Richtung – Brandenburg zahlte 2019 knapp 516 Mio. Euro

- Erschienen am 02.05.2020 - Presemitteilung 48/2020

Potsdam – Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange hat sich für eine vollständige Übernahme der Lasten der ehemaligen DDR-Zusatz- und Sonderversorgungssysteme (AAÜG) durch den Bund ausgesprochen. Im Jahr 2019 betrugen diese allein für Brandenburg fast 516 Mio. Euro. Hinzu kommt eine Beteiligung des Bundes an den Gesamtkosten dieser DDR-Zusatzrenten für bestimmte Berufsgruppen in Höhe von derzeit 40 Prozent. 60 Prozent der Lasten werden mithin von den ostdeutschen Ländern getragen.

Ein Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Rahmen des „Kommunalen Solidarpakts 2020“ sieht vor, den Bundesanteil ab 2021 auf 50 Prozent zu erhöhen. Der Vorschlag von Scholz „geht in die richtige Richtung“, sagte Lange heute in Potsdam. „Allerdings ist es 30 Jahre nach der Einheit an der Zeit, beim Thema DDR-Sonderversorgung ein für alle Mal reinen Tisch zu machen. Das leistet der Vorschlag des Bundesfinanzministers noch nicht.“

Die Kosten müssten insgesamt durch den Bund übernommen werden, sagte Lange. Dies entspreche auch einer langjährigen, sehr berechtigten Forderung der ostdeutschen Länder. „Die Ost-Länder sind nicht die Rechtsnachfolger der DDR, sie werden aber durch die DDR-Zusatzversorgung in hohem und zunehmendem Maße finanziell belastet“, sagte die Finanzministerin zur Begründung.

In eine wünschenswerte Neuregelung einbezogen werden müssten zudem sämtliche Zusatz- und Sonderversorgungssysteme, nicht allein die Zusatzversorgung, worauf sich der Vorschlag offenbar bislang nur bezieht. Es existierten in der DDR insgesamt 27 Zusatzversorgungssysteme und vier Sonderversorgungssysteme für jeweils bestimmte Berufsgruppen.

Eine tatsächliche Erweiterung des finanzpolitischen Spielraums der ostdeutschen Länder könne zudem nur dann eintreten, wenn diesen keine verbindlichen Vorgaben für die Verwendung der im Rahmen einer Neuregelung freiwerdenden Mittel gemacht würden, betonte Lange.

Nach Angaben des Bundesfinanzministers summieren sich die Ansprüche an die ostdeutschen Länder allein aus den DDR-Zusatzversorgungen mittlerweile jährlich auf 3,5 Mrd. Euro. Brandenburg hat für die DDR-Zusatz- und Sonderversorgungen im Jahr 2019 zusammen knapp 516 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt aufgewendet. Im Jahr 2015 betrug die Summe noch 460 Mio. Euro, im Jahr 2010 411 Mio. Euro und im Jahr 2005 404 Mio. Euro.

Für die folgenden Jahre geht das Finanzministerium von einer dynamischen Ausgabeentwicklung aus: Für 2020 sind im aktuellen Haushalt insgesamt 541 Mio. Euro für Ansprüche nach dem AAÜG vorgesehen, für die Jahre 2021 und 2022 geht das Finanzministerium von 553 bzw. 570 Mio. Euro an zu erwartenden Kosten aus. „Wir gehen auf die 600 Mio. Euro zu. Das zeigt das Ausmaß der Problematik und unterstreicht zugleich die Dringlichkeit einer Lösung“, so Lange abschließend.

Hintergrund

AAÜG = Das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) gilt für Ansprüche und Anwartschaften, die aufgrund der Zugehörigkeit zu Zusatz- und Sonderversorgungssystemen (Versorgungssysteme) in der DDR erworben wurden. Das AAÜG ist Teil des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG).