Ausschreibung für Begutachtung des kommunalen Finanzausgleichs gestartet

Grundparameter im Brandenburger System sollen überprüft werden

- Erschienen am 02.04.2019 - Presemitteilung 36/2019

Potsdam – Das Ministerium der Finanzen hat heute ein Ausschreibungsverfahren für die Vergabe eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens zur Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg gestartet. Die zu erstellende Analyse soll wesentliche Bausteine der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in den Blick nehmen und von unabhängiger Seite auch über möglichen Anpassungsbedarf in der Finanzmittelverteilung zwischen den Landkreisen, Städten und Gemeinden befinden. Etwaige Empfehlungen des oder der potenziellen Gutachters/in wären Diskussionsgrundlage für Änderungen im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz, die zum Jahr 2022 in Kraft treten könnten.

„Die regelmäßige Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs sichert den Kommunen nicht nur weiterhin eine angemessene Finanzausstattung“, erläuterte Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski. „Es wird somit auch Sorge getragen, dass aktuelle Entwicklungen oder finanzielle Verschiebungen innerhalb der Kommunalstruktur entsprechend aktueller finanzwissenschaftlicher Methoden ermittelt und entsprechend im kommunalen Finanzausgleichs abgebildet werden können. Daher wird die Begutachtung der bestehenden Regelungen durch den Beirat für den kommunalen Finanzausgleich intensiv begleitet“, sagte Trochowski, die den Vorsitz im Beirat zum Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz inne hat. In diesem sind neben den für Finanzen und für Inneres zuständigen Ministerien auch die kommunalen Spitzenverbände in Brandenburg vertreten.

Das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG) hat zentrale Bedeutung für die Finanzausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise im Land. Allein im Jahr 2019 beträgt die den Kommunen zufließende Finanzausgleichsmasse rund 2.197,0 Millionen Euro. Im BbgFAG ist auch festgehalten, dass wesentliche Bestandteile des kommunalen Finanzausgleichs regelmäßig zu überprüfen sind. Beispielsweise muss alle drei Jahre untersucht werden, ob die Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen des Landes weiterhin angemessen ist. Darüber hinaus soll das Gutachten unter anderem auch der Frage nachgehen, ob der jeweilige Finanzbedarf einer Kommune im System des kommunalen Finanzausgleichs weiterhin wesentlich anhand ihrer Einwohnerzahl zu bemessen ist. Ferner soll analysiert werden, ob kommunale Belastungen aus der Sozial- und Jugendhilfe stärkere Berücksichtigung finden müssten. Das letzte finanzwissenschaftliche Gutachten zum Ausgleichsjahr 2019 bildete die Grundlage für das Siebente Änderungsgesetz zum BbgFAG, mit dem unter anderem die Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen des Landes von ehemals 20 Prozent auf 21 Prozent im Jahr 2019, 22 Prozent im Jahr 2020 und 22,43 Prozent ab 2021 angehoben wurde.

Die aktuelle Ausschreibung für die Vergabe eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens zur Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs zum Ausgleichsjahr 2022 ist unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de einsehbar.

 

Hintergrund:

Das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz sieht vor, dass mindestens in einem dreijährigen Turnus die Kernelemente des kommunalen Finanzausgleichs evaluiert werden. Das letzte Gutachten des FiFo-Instituts zum kommunalen Finanzausgleichsgesetz kann im Presseservice des Ministeriums der Finanzen heruntergeladen werden.

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Ident-Nr
36/2019
Datum
02.04.2019