Ab diesem Jahr kein Versand neuer Lohnsteuerkarten mehr

Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 behalten auch 2011 ihre Gültigkeit

- Erschienen am 01.10.2010 - Presemitteilung 74/2010

Potsdam – Ab diesem Jahr werden deutschlandweit keine neuen Lohnsteuerkarten mehr versendet. Grund dafür ist die Einführung eines elektronischen Verfahrens, mit dem künftig Arbeitgeber die zur Erhebung der Lohnsteuer erforderlichen Informationen zu den Arbeitnehmern vom Finanzamt unmittelbar abrufen können. Wie das Ministerium der Finanzen mitteilt, erhalten daher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Herbst erstmals keine neuen Lohnsteuerkarten, auf denen bislang die Informationen vermerkt waren. Im Zuge der Umstellung behalten die Lohnsteuerkarten 2010 auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt damit die Weitergabe der Lohnsteuerkarten an den Arbeitgeber. Die Arbeitgeber wiederum dürfen die Lohnsteuerkarten 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern müssen die darauf enthaltenen Informationen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde legen.

Neu ist auch, dass ab dem Jahr 2011 die Finanzämter statt wie bisher die Meldebehörden für Änderungen der so genannten Lohnsteuerabzugsmerkmale wie beispielsweise einem Wechsel der Steuerklasse oder der Eintragung von Kinderfreibeträgen zuständig sind. Nur wenn Bürgerinnen und Bürger noch im Jahr 2010 eine Lohnsteuerkarte benötigen, wird diese wie bisher von der Gemeinde ausgestellt. Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus.

Aktiv werden müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außerdem, wenn die auf der weiter geltenden Lohnsteuerkarte eingetragenen Verhältnisse von den tatsächlich bestehenden zu Beginn des Jahres 2011 zu ihren Gunsten abweichen. Das ist etwa der Fall, wenn eine Ehe im Jahr 2010 aufgelöst wurde und somit die Voraussetzung für die Steuerklasse III entfallen ist. Gibt es solche Änderungen der Steuerklasse oder etwa bei der Zahl der Kinderfreibeträge, sind Arbeitnehmer verpflichtet, dies auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen.

Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese ausnahmsweise unabhängig vom Gültigkeitsbeginn auch im Jahr 2011 weiter. Auch wenn die Freibeträge für 2011 nicht mehr zutreffen sollten, wird auf eine Änderung aus Vereinfachungsgründen für 2011 verzichtet. Ohne eine Korrektur kann dies allerdings zu erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der Einkommen-steuerveranlagung führen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sich die Entfernung der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verringert hat.

Nach Einführung des elektronischen Verfahrens (voraussichtlich im Jahr 2012) müssen dann sämtliche antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Downloads

Pressemitteilung: Ab diesem Jahr kein Versand neuer Lohnsteuerkarten mehr (PDF-Datei)

Link zur Internetseite "Die elektronische Lohnsteuerkarte"

Die Broschüre und das Faltblatt zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden sie auf der Internetseite der Finanzämter des Landes Brandenburg: Broschüren und Informationsmaterial

Abbinder

Ident-Nr
74/2010
Datum
01.10.2010