Kommunaler Rettungsschirm: Land zahlt an Kommunen erste Rate für deren coronabedingte Steuerausfälle aus

Finanzministerium überweist insgesamt 99 Millionen Euro an 373 Gemeinden

- Erschienen am 01.09.2020 - Presemitteilung 69/2020

Potsdam – Brandenburger Gemeinden, die durch die konjunkturellen Einbrüche infolge der Corona-Pandemie Steuerausfälle zu verzeichnen haben, erhalten in den kommenden Tagen die erste Rate einer Ausgleichszahlung des Landes. Wie das Finanzministerium heute den betroffenen Gemeinden schriftlich mitteilte, wird die Rate am 4. September ausgezahlt werden. Insgesamt erhalten 373 der 417 Gemeinden im Land Ausgleichszahlungen. In der Summe zahlt das Finanzministerium mit der ersten Rate 99 Millionen Euro aus. Die Zahlungen sind Bestandteil des Kommunalen Rettungsschirms Brandenburg und dienen dem anteiligen Ausgleich der Ausfälle bei der Gewerbesteuer (netto), den Grundsteuern A und B sowie den Gemeindeanteilen an Einkommen- und Umsatzsteuer.

Wie versprochen leistet das Land, das auch selbst deutliche coronabedingte Steuerausfälle verzeichnen muss, damit einen substanziellen Beitrag zur Stabilisierung der Einnahmesituation unserer Gemeinden“, erklärte Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange heute dazu in Potsdam. Damit sichere das Land in schwierigen Zeiten die Handlungsfähigkeit der Kommunen. „Und sowohl an die Bürgerinnen und Bürger als auch an die Entscheidungsträger vor Ort senden wir damit das klare Signal: das Land steht in dieser Krise fest an der Seite der Kommunen und lässt sie mit den schwerwiegenden finanziellen Folgen der Corona-Pandemie nicht allein“, so Lange. In Summe erstatte das Land den Gemeinden 50 Prozent der erwarteten Mindereinnahmen des laufenden Jahres. Zusätzlich beabsichtigt der Bund, 50 Prozent der kommunalen Gewerbesteuerausfälle zu erstatten, so dass in diesem Jahr den Kommunen unterm Strich rund 85 Prozent ihrer eigenen Steuerausfälle ausgeglichen werden. Gleichzeitig betonte die Finanzministerin, dass nicht alle Gemeinden im Land mit Zahlungen rechnen können. „Einen Anteil an diesen Zahlungen erhalten nur die Gemeinden, die bisher auch tatsächlich Mindereinnahmen gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen haben“, sagte Lange.

Sie hob zudem hervor, dass die nun angewiesenen Zahlungen als Abschläge zu verstehen sind, die weiter insgesamt aufgestockt werden. „Sowohl die Summe der finanziellen Unterstützung als auch die Beträge für die einzelnen Gemeinden können und werden sich noch verändern. Das Gesamtvolumen der Zahlungen wird durch die Ergebnisse der Herbst-Steuerschätzung bestimmt und ist demzufolge abhängig von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung. Grundlage für die Verteilung der Mittel bildet wiederum die tatsächliche Einnahmeentwicklung in den Gemeinden“, erläuterte die Finanzministerin.

Die vom Land gewährten Billigkeitsleistungen stehen den Gemeinden als allgemeine Deckungsmittel zur Verfügung und sollen mittelbar auch den Landkreisen zugutekommen. Im Rahmen einer Änderung der gesetzlichen Regelungen zum kommunalen Finanzausgleich in Brandenburg ist beabsichtigt, dass die Kompensationsleistungen des laufenden und des kommenden Jahres Bestandteil der Umlagegrundlagen für die Kreisumlage werden.

 

Hintergrund:

Ein Rettungsschirm – drei Komponenten

Mit Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung vom 4.Juni 2020 haben sich die Ministerin der Finanzen und für Europa und der Minister des Innern und für Kommunales zusammen mit dem Landkreistag Brandenburg und dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg auf ein weitreichendes Hilfspaket für die kommunale Familie verständigt. Dieses zielt unter anderem darauf ab, die kommunalen Einnahmen trotz der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie mittelfristig durch Kompensationszahlungen des Landes in diesem und dem nächsten Jahr zu stabilisieren.

Die anteilige Erstattung der coronabedingten kommunalen Steuerausfälle ist eine von drei Komponenten des Kommunalen Rettungsschirmes Brandenburg.

Erstens werden kommunale Mehrausgaben und Einnahmeausfälle außerhalb von Steuern ausgeglichen durch Unterstützung aus dem Ausgleichsfonds des Landes sowie einen pauschalen Ausgleichsbetrag für Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise.

Zweitens werden Einnahmeausfälle der Kommunen durch Mindereinnahmen des Landes, an denen sie im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs beteiligt sind, im Jahr 2021 zu 75 Prozent und im Jahr 2022 zu 50 Prozent (soweit dies die Abrechnung des Jahres 2020 betrifft) durch das Land ausgeglichen. Für das laufende Jahr entstehen den Kommunen aus dem kommunalen Finanzausgleich keinerlei Mindereinnahmen, der Betrag wird vielmehr so ausgereicht wie im Nachtragshaushalt 2020 beschlossen.

Drittens wird nun durch das Land damit begonnen, die Rückgänge der eigenen Steuereinnahmen der Kommunen im Jahr 2020 zur Hälfte und im Jahr 2021 zu 75 Prozent auszugleichen.

Insgesamt umfassen die Maßnahmen des Kommunalen Rettungsschirms Brandenburg zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände im Land gegenwärtig ein Volumen von 580,7 Millionen Euro.

Finanzierung im Jahr 2020 aus Corona-Rettungsschirm

Die Maßnahmen des kommunalen Rettungsschirms werden im Jahr 2020 aus dem allgemeinen Corona-Rettungsschirm des Landes finanziert. Er umfasst insgesamt zwei Milliarden Euro. Die Umsetzung der Maßnahmen für den Zeitraum ab 2021 steht unter dem Vorbehalt entsprechender Entscheidungen des Landtages.

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Pressemitteilung:  Finanzministerium überweist insgesamt 99 Millionen Euro  an 373 Gemeinden (pdf)

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Ident-Nr
69/2020
Datum
01.09.2020