Finanzämter Frankfurt (Oder) und Fürstenwalde werden gemeinsame Behörde

Staatssekretärin informiert Finanzämter vor Ort – betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen – Übergang sozial abgefedert

- Erschienen am 01.08.2013 - Presemitteilung 66/2013

Potsdam – Die Staatssekretärin der Finanzen, Daniela Trochowski, hat heute vor Ort die Beschäftigten der Finanzämter Frankfurt (Oder) und Fürstenwalde darüber informiert, dass vorgesehen ist, die beiden Behörden ab der zweiten Jahreshälfte 2015 im Landesbehördenzentrum in der Müllroser Chaussee in Frankfurt (O.) zusammenzuführen.

„Das gemeinsame Finanzamt wird für die steuerlichen Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt (Oder) und des Landkreises Oder-Spree zuständig sein“, so Finanzstaatssekretärin Trochowski. Für den Finanzamtsstandort Fürstenwalde sicherte die Staatssekretärin zu, dass vor Ort eine mit Finanzbeamtinnen und -beamten besetzte ‚Service- und Informationsstelle’ (SIS) eingerichtet wird, die für alle Steuerpflichtigen zu ihren steuerlichen Angelegenheiten ansprechbar ist. Damit sei gesichert, dass sich für die Bürgerinnen und Bürger die Wege zu Ihrer Behörde trotz der Zusammenlegung nicht verlängern. Sie hob hervor, „dass wir uns ebenfalls in der Pflicht sehen, Nachnutzungsmöglichkeiten für das landeseigene Gebäude in Fürstenwalde zu finden und sind dazu mit verschiedenen anderen Landeseinrichtungen im Gespräch.“

Als vorrangigen Grund für die Zusammenlegung benannte die Staatssekretärin den demographischen Wandel im Land Brandenburg. „Die Einwohnerzahl wird sowohl im Finanzamtsbezirk Frankfurt (Oder) als auch in Fürstenwalde im Vergleich zum Landesdurchschnitt überdurchschnittlich zurückgehen“, so Trochowski. „Dem müssen wir mit der gebotenen Sorgfalt und in Wahrnehmung unserer Fürsorgepflicht für die Beschäftigten der Steuerverwaltung aktiv begegnen.“ Die Anzahl der Beschäftigten in den beiden Finanzämtern wird sich durch Altersabgänge weiter verringern. Damit auch künftig ein flexibles Reagieren auf Arbeitsspitzen oder Personalengpässe, zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub, gewährleistet bleiben, ist eine Mindestgröße für ein Finanzamt notwendig. „Dies sichern wir“, betonte die Staatssekretärin, „durch die geplante Zusammenlegung. Die Bürgerinnen und Bürger werden keinerlei Nachteile durch die Zusammenlegung spüren, eher von den Effizienzgewinnen der dann größeren Behörde profitieren. Wichtig ist mir, den Beschäftigten heute zugesichert zu haben, dass niemand durch die Zusammenlegung seinen Arbeitsplatz verlieren wird.“ Im Zuge der Zusammenlegung beider Finanzämter werden jedoch auch die konkreten Situationen der einzelnen Beschäftigten Berücksichtigung finden und auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungen, wie zum Beispiel vorübergehende und teilweise Heimarbeit, geprüft, um besondere familiäre Härtefälle abzufedern.

Hintergrund:

Folgende Entwicklung der zu bearbeitenden Einkommenssteuerfälle stellt sich dar:

Frankfurt (Oder) Fürstenwalde
2002 ca. 44.000 ca. 46.000
2003 ca. 33.000 ca. 43.500
Prognose 2020 ca. 29.000 ca. 42.000

Die Zahl der Beschäftigten entwickelte sich wie folgt:

Frankfurt (Oder) Fürstenwalde
2004                 204 199
2013 168 180

Beide Finanzämter 01.01.2013   348 Beschäftigte
Ende 2015 335 Beschäftigte
Prognose 2020 320 Beschäftigte

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Ident-Nr
66/2013
Datum
01.08.2013