Ab 1. August 2008 erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ihre Steueridentifikationsnummer
Ab 1. August 2008 erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ihre Steueridentifikationsnummer
- Erschienen am - PresemitteilungDas Bundeszentralamt für Steuern informiert beginnend ab 1. August 2008 jede in Deutschland gemeldete Person schriftlich über die Zuteilung der persönlichen Steueridentifikationsnummer. Das Mitteilungsschreiben wird darüber hinaus die weiteren zur Person gespeicherten Daten enthalten. Das teilte das Finanzministerium Brandenburg heute in Potsdam mit.
Verteilt über mehrere Monate werden bis Ende des Jahres 2008 über 80 Mio. Briefe an alle Einwohner Deutschlands verschickt. Hierbei handelt es sich um die wohl größte Briefversandaktion in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung wird auf Grundlage von Datenlieferungen aller 5.300 kommunalen Meldebehörden vergeben. Jede Person, die mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Deutschland gemeldet ist, erhält eine Identifikationsnummer. Sie dient allein der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren. Damit dürfte die Steuerverwaltung die bundesweit erste Verwaltung sein, die länderübergreifend ein bundesweit einheitliches dauerhaftes Aktenzeichen für alle Bürgerinnen und Bürger verwendet. Nach einer Übergangszeit soll die Identifikationsnummer die herkömmliche Steuernummer ersetzen.
Für die Bürger, die in den nächsten Monaten noch keine Identifikationsnummer erhalten haben, ist der Kontakt zum Finanzamt über die bisherige Steuernummer weiterhin möglich. In den Vordrucken für die Einkommensteuererklärung sind Eingabefelder für die bisherige Steuernummer und die Identifikationsnummer vorgesehen.
Die Steueridentifikationsnummer wird die für die Einkommensteuer verwendete Steuernummer ersetzen. Die Steuerverwaltungen der Länder bitten aber darum, für eine Übergangszeit bei Erklärungen und Mitteilungen zusätzlich zur Identifikationsnummer die bisherige Steuernummer anzugeben. Die Umstellung von Abläufen und Verfahren in den Finanzämtern wird damit erleichtert.
Die bundeseinheitliche Identifikationsnummer für Steuerpflichtige ist Bestandteil der E-Government-Strategie der Bundesregierung. Die Identifikationsnummer ist Voraussetzung für die Einführung der „elektronischen Lohnsteuerkarte". Das aus den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts stammende Lohnsteuerverfahren soll Kosten sparend modernisiert und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Letztmalig für das Jahr 2010 werden Karton-Lohnsteuerkarten bereitgestellt. Die Steueridentifikationsnummer hilft, papiergebundene Verfahren und Abläufe elektronisch abzubilden. Damit wird Bürokratie abgebaut und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens erhöht. Die bundeseinheitliche Identifikationsnummer leistet so auch einen Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit.
Weitere Informationen zur Steueridentifikationsnummer erhalten Sie unter http://www.identifikationsmerkmal.de/.