Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet Kindergeld für öffentlichen Dienst

Finanzminister Görke: „Kompetenzen werden effizient gebündelt.“

- Erschienen am 01.04.2019 - Presemitteilung 35/2019

Potsdam – Mit dem heutigen Tag wird das Kindergeld für rund 23.000 Mädchen und Jungen, deren Eltern im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg arbeiten, durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit festgesetzt und ausgezahlt. Bisher wurde das Kindergeld durch die Landesfamilienkasse der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg bearbeitet. Bei laufendem Anspruch auf Kindergeld müssen die Eltern keinen neuen Antrag stellen. „Ich bin überzeugt davon, dass die Kindergeldberechtigten auch nach dem Zuständigkeitswechsel umfassend und kompetent durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit betreut werden“, so Finanzminister Christian Görke.

Der Bund hat Ende 2016 durch Änderung des Einkommensteuergesetzes die Möglichkeit geschaffen, dass Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ab dem 1. Januar 2017 auf die Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes verzichten und diese Aufgabe auf die Bundesagentur für Arbeit übertragen können. Brandenburg macht von dieser Möglichkeit zum 1. April 2019 Gebrauch. „Wir werden durch die Aufgabenübertragung die landesseitigen Verwaltungsaufgaben verschlanken und auf diese Weise Kompetenzen auf Bundesebene bündeln. Dadurch wird eine effizientere Bearbeitung der Kindergeldzahlung und ein gleichmäßiger Gesetzesvollzug erreicht“, erklärte Görke.

Die Empfängerinnen und Empfänger von Kindergeldzahlungen erhalten durch die regionale Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ein persönliches Willkommensschreiben. Hierin werden sie unter anderem über die zuständige Familienkasse, Kontaktadressen, die neue Kindergeldnummer und den Auszahlungstermin informiert.

Umfassende Informationen zu Zuständigkeiten, Auszahlungsterminen und Antragsvordrucken stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können über die kostenfreie Service-Rufnummer 0800 4 5555 30 der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit telefonisch erfragt werden.

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Ident-Nr
35/2019
Datum
01.04.2019