Brandenburgs Finanzminister fordert vom Bund spürbaren Beitrag zu Ausgaben für Flüchtlinge
Görke: Finanzminister Schäuble ist in der Pflicht – Oppermanns Vorschlag nach Bundesbeteiligung ist richtig
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Brandenburgs Finanzminister Christian Görke hat angesichts der erheblichen Herausforderungen durch die aktuell weiter steigenden Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erneut aufgefordert, Länder und Kommunen mit den finanziellen Auswirkungen nicht größtenteils allein zu lassen. „Die Aufnahme, Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – und nicht alleine von den Ländern und Kommunen zu schultern. Wir alle wollen, dass Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten müssen, gerade in einem so wohlhabenden Land wie Deutschland mit offenen Armen empfangen und menschenwürdig untergebracht werden. Es kann jedoch nicht sein, dass den Hauptteil der Kosten allein Länder und Kommunen tragen. Bundesfinanzminister Schäuble ist in der Pflicht, dass der Bund endlich einen spürbaren Beitrag zu den Ausgaben leistet“, betonte Görke und schloss sich damit der Forderung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann an, die dieser am Wochenende aufgemacht hat.
Mit Blick auf aktuelle Zahlen, mit welchen Ausgaben allein das Land Brandenburg in diesem und dem kommenden Jahr zu rechnen hat, verdeutlichte der Finanzminister die Kostensteigerungen. So betrugen die Ausgaben des Landes für die Unterbringung der Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung und in den Kreisen und kreisfreien Städten, für damit in Zusammenhang stehende Baumaßnahmen, für die Betreuung der Flüchtlinge und die Erbringung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der Summe im Jahr 2014 rund 75,1 Millionen Euro. In diesem Jahr werden es voraussichtlich 159,5 Millionen Euro und im Jahr 2016 190,4 Millionen Euro sein. Damit verdoppeln sich die Ausgaben in diesem Jahr und steigen 2016 auf mehr als das zweieinhalbfache der Höhe im Jahr 2014.
Hintergrund
Ausgaben des Landes Brandenburg für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen |
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Ausgaben für |
in Millionen Euro |
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2013 IST |
2014 IST |
2015 HPE |
2016 HPE |
Erstaufnahmeeinrichtung der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH): Mieten, Betriebs- und Betreiberkosten und Asylbewerberleistungsgesetz |
12,3 |
18,1 |
31,0 |
43,0 |
Laufende Investitionen in der Erstaufnahmeeinrichtung: Modernisierung Männerhaus, Neubau Familienhaus |
0,6 |
2,6 |
4,3 |
1,5 |
Investitionen Erstaufnahmeeinrichtung |
17,0 |
10,00 |
||
Landesaufnahmegesetz |
30,6 |
52,40 |
89,4 |
120,8 |
Sonderprogramm 2014 |
2,1 |
2,9 |
||
Sondermittel Bund 2015/2016 – Kommunal pauschal |
11,3 |
11,3 |
||
Sondermittel Bund 2015/2016 – Land |
3,8 |
3,8 |
||
Summe |
43,6 |
75,1 |
159,5 |
190,4 |
Die Ist-Daten für 2013/2014 sind vorläufig, für 2015/2016 Basis der Haushaltsplanentwurf. Nicht berücksichtigt sind in den Ausgaben jene der Investitionsbank des Landes Brandenburg für das Darlehensprogramms für Flüchtlingseinrichtungen in den Kommunen. |
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