Daniela Trochowski: Erhöhung des Grundfreibetrags bei Einkommensteuer für Geringverdienende besonders wichtig
Brandenburgs Finanzstaatssekretärin zu heutigem Bundesratsbeschluss
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Die heute vom Bundesrat beschlossene Anhebung des Grundfreibetrages hat die brandenburgische Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski begrüßt. „Das ist ein richtiger und aus meiner Sicht überfälliger Schritt. Durch die Anhebung des Grundfreibetrags wird weiterhin das steuerliche Existenzminimum von der Einkommensteuer freigestellt und somit dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprochen. Das kommt auch allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Brandenburg zugute, ist aber gerade für Geringverdiener besonders wichtig“, betonte Trochowski. Nach dem Bundestag bestätigte heute der Bundesrat die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung, nach der der Grundfreibetrag für das Jahr 2013 um 126 Euro und im Jahr 2014 nochmals um 224 Euro steigt. Damit ist ab dem 1. Januar 2013 ein Einkommen von 8.130 Euro und ab 1. Januar 2014 ein Einkommen von 8.354 Euro steuerfrei.
Die Staatssekretärin hob weiter hervor, dass bei der nun verabschiedeten Einigung entgegen der ursprünglichen Pläne der Bundesregierung sich an den Tarifeckwerten nichts ändere. Finanzstaatsekretärin Daniela Trochowski: „Die ursprünglich beabsichtigte Verschiebung des Tarifverlaufs um vier Prozentpunkte wäre in erster Linie den Besserverdienenden zugute gekommen. Es ist gut, dass sich die Bundesregierung gegenüber den Ländern nicht durchsetzen konnte. Dadurch wird auch der Staatsaushalt um 3,6 Milliarden Euro weniger belastet, Geld das sonst Bund, Ländern und Kommunen etwa beim Ausbau der Bildungseinrichtungen und der öffentlichen Infrastruktur fehlen würde.“
Hintergrund: Was ändert sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Bundestag und Bundesrat haben die Empfehlung des Vermittlungsausschusses gebilligt, den Grundfreibetrag in zwei Stufen anzuheben; dieser soll 2013 um 126 Euro und 2014 nochmals um 224 Euro steigen. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss der Teil des Einkommens, der zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts der gesamten Familie erforderlich ist (Existenzminimum), unversteuert bleiben. Diesem Erfordernis wird mit der Anhebung Rechnung getragen. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent sowie die weiteren Tarifeckwerte werden beibehalten. Nach der heutigen Bestätigung des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression durch den Bundesrat werden die erhöhten Beträge für den Grundfreibetrag jetzt in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet und kommen damit allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch im Jahr 2013 – wenn auch erst frühestens im April oder Mai, dann aber grundsätzlich rückwirkend ab 1. Januar 2013 – zugute.
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