Datenschutzhinweise der Landeshauptkasse

Die Landeshauptkasse verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren,  sowie aus weiteren Verfahren der Landesverwaltungen, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Wir bemühen uns, bei der Erhebung und Speicherung, sowie der weiteren Verarbeitungen Ihrer Daten höchsten Ansprüchen in Bezug auf die Datensicherheit zu genügen.

Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

  • an wen Sie sich mit Fragen zum Datenschutz und zur Geltendmachung Ihrer Rechte wenden können
  • auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten und wie wir mit diesen umgehen
  • welche Rechte Sie nach dem derzeitig geltenden Datenschutzrecht gegenüber der Landeshauptkasse haben

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet z.B. unter:

in der jeweils geltenden Fassung abrufen.

Die Landeshauptkasse verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren,  sowie aus weiteren Verfahren der Landesverwaltungen, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Wir bemühen uns, bei der Erhebung und Speicherung, sowie der weiteren Verarbeitungen Ihrer Daten höchsten Ansprüchen in Bezug auf die Datensicherheit zu genügen.

Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

  • an wen Sie sich mit Fragen zum Datenschutz und zur Geltendmachung Ihrer Rechte wenden können
  • auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten und wie wir mit diesen umgehen
  • welche Rechte Sie nach dem derzeitig geltenden Datenschutzrecht gegenüber der Landeshauptkasse haben

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet z.B. unter:

in der jeweils geltenden Fassung abrufen.



1. Wer ist für die Datenverarbeitung in der Landeshauptkasse verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Ihre personenbezogenen Daten werden in den drei Dienstorten der Landeshauptkasse

  • Potsdam, Steinstraße 104 – 106, 14480 Potsdam
  • Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 49, 15236 Frankfurt (Oder) und
  • Brandenburg an der Havel, Magdeburger Straße 51, 14770 Brandenburg an der Havel

verarbeitet.

Für die Fragen des Datenschutzes ist unsere behördliche Datenschutzbeauftragte:

Landeshauptkasse Potsdam
Datenschutzbeauftragte
Steinstraße 104–106
14480 Potsdam
Telefon: 0331 866-6618
Telefax: 0331 866-6663
E-Mail: Datenschutz@lhk.brandenburg.de

die Ansprechpartnerin.

Bitte beachten Sie:

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig.
Sie kann Ihnen keine Auskunft zum Verfahrensablauf in der Landeshauptkasse geben und insbesondere keine Rechtsberatung erteilen.

Ihre personenbezogenen Daten werden in den drei Dienstorten der Landeshauptkasse

  • Potsdam, Steinstraße 104 – 106, 14480 Potsdam
  • Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 49, 15236 Frankfurt (Oder) und
  • Brandenburg an der Havel, Magdeburger Straße 51, 14770 Brandenburg an der Havel

verarbeitet.

Für die Fragen des Datenschutzes ist unsere behördliche Datenschutzbeauftragte:

Landeshauptkasse Potsdam
Datenschutzbeauftragte
Steinstraße 104–106
14480 Potsdam
Telefon: 0331 866-6618
Telefax: 0331 866-6663
E-Mail: Datenschutz@lhk.brandenburg.de

die Ansprechpartnerin.

Bitte beachten Sie:

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig.
Sie kann Ihnen keine Auskunft zum Verfahrensablauf in der Landeshauptkasse geben und insbesondere keine Rechtsberatung erteilen.

2. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen und zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten?

Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben und verarbeitet, soweit es zur Wahrnehmung der Aufgaben der Landeshauptkasse erforderlich ist, zum Beispiel für die Erstellung und den Versand einer Gerichtskostenrechnung aus einem gerichtlichen Verfahren, oder dem Mahnverfahren aus Bereichen der Landesverwaltung und zur Verbuchung der in der Kasse eingehenden Zahlungen.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungsvorgänge ist der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO-EU).

Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben und verarbeitet, soweit es zur Wahrnehmung der Aufgaben der Landeshauptkasse erforderlich ist, zum Beispiel für die Erstellung und den Versand einer Gerichtskostenrechnung aus einem gerichtlichen Verfahren, oder dem Mahnverfahren aus Bereichen der Landesverwaltung und zur Verbuchung der in der Kasse eingehenden Zahlungen.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungsvorgänge ist der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO-EU).

3. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?

Die Landeshauptkasse erhält Ihre personenbezogenen Daten im Wesentlichen aus Vorgängen der Landesverwaltung, den gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren, die der Tätigkeit der Kasse vorangegangen sind. Ferner von den Banken, welche die für die Kasse eingehenden Zahlungen weiterleiten.

Die Landeshauptkasse erhält Ihre personenbezogenen Daten im Wesentlichen aus Vorgängen der Landesverwaltung, den gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren, die der Tätigkeit der Kasse vorangegangen sind. Ferner von den Banken, welche die für die Kasse eingehenden Zahlungen weiterleiten.

4. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offen gelegt?

Innerhalb der Landeshauptkasse erhalten nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kasse Zugang zu den Daten, die mit der Erledigung der Fachaufgabe betraut sind. Dies sind zum Beispiel die Sachbearbeiter und die Sachgebietsleiter des jeweiligen Sachgebiets.

Für die Erledigung unserer Aufgaben nutzen wir IT-gestützte Fachverfahren (Software), in die Ihre Daten eingegeben und gespeichert werden.

Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte findet nur im Rahmen bestehender Gesetze zur Erledigung der Fachaufgabe statt, zum Beispiel der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers zur zwangsweisen Einziehung von nicht gezahlten Forderungen und als weiteres Beispiel bei der Auszahlung von Geldern an die beauftragten Banken.

Innerhalb der Landeshauptkasse erhalten nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kasse Zugang zu den Daten, die mit der Erledigung der Fachaufgabe betraut sind. Dies sind zum Beispiel die Sachbearbeiter und die Sachgebietsleiter des jeweiligen Sachgebiets.

Für die Erledigung unserer Aufgaben nutzen wir IT-gestützte Fachverfahren (Software), in die Ihre Daten eingegeben und gespeichert werden.

Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte findet nur im Rahmen bestehender Gesetze zur Erledigung der Fachaufgabe statt, zum Beispiel der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers zur zwangsweisen Einziehung von nicht gezahlten Forderungen und als weiteres Beispiel bei der Auszahlung von Geldern an die beauftragten Banken.

5. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Die Daten werden in die hier geführten Vorgänge aufgenommen und entsprechend den für das Schriftgut geltenden Vorschriften aufbewahrt.

Dies kann einen Zeitraum von 5 (Aktenordnung) bis 31 Jahren (Hinterlegungsgesetz) umfassen.

Die Daten werden in die hier geführten Vorgänge aufgenommen und entsprechend den für das Schriftgut geltenden Vorschriften aufbewahrt.

Dies kann einen Zeitraum von 5 (Aktenordnung) bis 31 Jahren (Hinterlegungsgesetz) umfassen.

6. Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber der Landeshauptkasse

Ihre Rechte regelt Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Sie haben das Recht auf Auskunft uns gegenüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Sollte dies der Fall sein, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Artikel 15 Abs. 1 Buchstaben a bis h der Datenschutz-Grundverordnung).

Gemäß des Artikels 16 der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie das Recht, unverzüglich die Berichtigung von unrichtigen Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen.

Der Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung bestimmt Ihr Recht auf Löschung personenbezogener Daten.

Im Artikel 18 der Datenschutz-Grundverordnung sind die Fälle aufgezählt, in denen das Recht auf eingeschränkte Verarbeitung besteht.

Ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 der Datenschutz-Grundverordnung) besteht nicht, da die Voraussetzungen dafür bei der hiesigen Datenerfassung nicht gegeben sind (Absatz 1 Buchstaben a und b).

Ihre Rechte regelt Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Sie haben das Recht auf Auskunft uns gegenüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Sollte dies der Fall sein, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Artikel 15 Abs. 1 Buchstaben a bis h der Datenschutz-Grundverordnung).

Gemäß des Artikels 16 der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie das Recht, unverzüglich die Berichtigung von unrichtigen Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen.

Der Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung bestimmt Ihr Recht auf Löschung personenbezogener Daten.

Im Artikel 18 der Datenschutz-Grundverordnung sind die Fälle aufgezählt, in denen das Recht auf eingeschränkte Verarbeitung besteht.

Ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 der Datenschutz-Grundverordnung) besteht nicht, da die Voraussetzungen dafür bei der hiesigen Datenerfassung nicht gegeben sind (Absatz 1 Buchstaben a und b).

7. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO-EU

Sie haben das Recht, gemäß Artikel 21 der Datenschutz-Grundverordnung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.

Eine Weiterverarbeitung kann dann nur aus zwingenden Gründen erfolgen.

Diese können sich bei der Verarbeitung durch die Landeshauptkasse bereits durch die Regelungen des Absatzes 1 (Geltendmachung und Ausübung von Rechtsansprüchen) ergeben.

Sie haben das Recht, gemäß Artikel 21 der Datenschutz-Grundverordnung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.

Eine Weiterverarbeitung kann dann nur aus zwingenden Gründen erfolgen.

Diese können sich bei der Verarbeitung durch die Landeshauptkasse bereits durch die Regelungen des Absatzes 1 (Geltendmachung und Ausübung von Rechtsansprüchen) ergeben.

8. Ihr Recht auf Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz (Artikel 77 DSGVO-EU)

Mit einem Anliegen oder einer Beschwerde bezüglich der von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit auch an die

Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 356-0
Telefax: 033203 356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

wenden. Sie führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über die Landeshauptkasse.

Bitte beachten Sie, dass die Datenschutzbeauftragte ausschließlich die datenschutzrechtliche Aufsicht hat und nicht in die fachlichen Vorgänge selbst eingreifen kann.

Sollten noch Fragen bestehen, können Sie sich unter der Rufnummer (0331) 866-6603 gern an uns wenden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den folgenden Internetseiten:

Mit einem Anliegen oder einer Beschwerde bezüglich der von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit auch an die

Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 356-0
Telefax: 033203 356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

wenden. Sie führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über die Landeshauptkasse.

Bitte beachten Sie, dass die Datenschutzbeauftragte ausschließlich die datenschutzrechtliche Aufsicht hat und nicht in die fachlichen Vorgänge selbst eingreifen kann.

Sollten noch Fragen bestehen, können Sie sich unter der Rufnummer (0331) 866-6603 gern an uns wenden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den folgenden Internetseiten:

9. Datenverarbeitung im Kontext von Stellenbesetzungsverfahren

Die Landeshauptkasse verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Bewerbungsanbahnung und -abwicklung ausschließlich zur Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses mit Bezug auf die Position, auf die Sie sich beworben haben. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und eine Verwendung der Daten für Zwecke, die nicht im Zusammenhang mit der Bewerbung oder dem Dienstverhältnis stehen, erfolgen nicht. 

Die Angabe von Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit Bewerbungen, wie beispielsweise eine vorliegende Behinderung oder Schwerbehinderung, im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 4 Nummer 15 DSGVO ist freiwillig. Die Verarbeitung dieser Daten ist erforderlich, damit die aus dem Teil 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erwachsenden Rechte ausgeübt und die sich daraus ergebenden Pflichten erfüllt werden können.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung beruht auf den Artikeln 6 Absatz 1 Buchstabe b und 88 Absatz 1 DSGVO in Verbindung mit § 26 Absatz 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes sowie § 94 des Landebeamtengesetzes. Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikel 9 Absatz 1 DSGVO verarbeitet werden (z. B. Gesundheitsdaten, wie Daten zur Behinderung oder Schwerbehinderung), erfolgt die Verarbeitung dieser Daten auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b DSGVO in Verbindung mit § 26 Absatz 3 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes.

Wenn Sie eingewilligt haben, dass Ihre personenbezogenen Daten aus Ihrer aktuellen Bewerbung in ein weiteres Bewerbungsverfahren überführt werden, erfolgt die Verarbeitung im neuen Verfahren auf der Grundlage Ihrer diesbezüglichen Einwilligungserklärung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO). Der Zweck der weiteren Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Ihre Berücksichtigung in einem etwaigen Bewerbungsverfahren für eine weitere für Sie passende Stelle. Auch hier werden Ihre Daten gelöscht, sobald die Geltendmachung von sich aus dem Bewerbungsverfahren ergebenden Ansprüchen nicht mehr möglich ist.

Darüber hinaus haben Sie das Recht, die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Bewerbung jederzeit zu widerrufen (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO). Das wird dann jedoch zur Folge haben, dass Sie in einem Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können. Bitte richten Sie Ihren Widerruf schriftlich an die Personalstelle der LHK. Beachten Sie bitte, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt und daher die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgt ist, nicht berührt.

Die Landeshauptkasse verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Bewerbungsanbahnung und -abwicklung ausschließlich zur Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses mit Bezug auf die Position, auf die Sie sich beworben haben. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und eine Verwendung der Daten für Zwecke, die nicht im Zusammenhang mit der Bewerbung oder dem Dienstverhältnis stehen, erfolgen nicht. 

Die Angabe von Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit Bewerbungen, wie beispielsweise eine vorliegende Behinderung oder Schwerbehinderung, im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 4 Nummer 15 DSGVO ist freiwillig. Die Verarbeitung dieser Daten ist erforderlich, damit die aus dem Teil 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erwachsenden Rechte ausgeübt und die sich daraus ergebenden Pflichten erfüllt werden können.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung beruht auf den Artikeln 6 Absatz 1 Buchstabe b und 88 Absatz 1 DSGVO in Verbindung mit § 26 Absatz 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes sowie § 94 des Landebeamtengesetzes. Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikel 9 Absatz 1 DSGVO verarbeitet werden (z. B. Gesundheitsdaten, wie Daten zur Behinderung oder Schwerbehinderung), erfolgt die Verarbeitung dieser Daten auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b DSGVO in Verbindung mit § 26 Absatz 3 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes.

Wenn Sie eingewilligt haben, dass Ihre personenbezogenen Daten aus Ihrer aktuellen Bewerbung in ein weiteres Bewerbungsverfahren überführt werden, erfolgt die Verarbeitung im neuen Verfahren auf der Grundlage Ihrer diesbezüglichen Einwilligungserklärung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO). Der Zweck der weiteren Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Ihre Berücksichtigung in einem etwaigen Bewerbungsverfahren für eine weitere für Sie passende Stelle. Auch hier werden Ihre Daten gelöscht, sobald die Geltendmachung von sich aus dem Bewerbungsverfahren ergebenden Ansprüchen nicht mehr möglich ist.

Darüber hinaus haben Sie das Recht, die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Bewerbung jederzeit zu widerrufen (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO). Das wird dann jedoch zur Folge haben, dass Sie in einem Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können. Bitte richten Sie Ihren Widerruf schriftlich an die Personalstelle der LHK. Beachten Sie bitte, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt und daher die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgt ist, nicht berührt.

10. Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext (Artikel 88 DSGVO)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Beschäftigungskontext aufgrund der Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Beamtenrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes zur Eingehung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses oder zur Durchführung innerdienstlicher, planerischer, organisatorischer, personeller, sozialer oder haushalts- und kostenrechnerischer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes. Dabei werden auch besondere Kategorien von Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 DSGVO verarbeitet. Die Rechtsgrundlage kann sich beispielsweise aus § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes, § 94 des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg, § 30 des Landesdisziplinargesetzes oder auch aus einer konkreten Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergeben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Beschäftigungskontext aufgrund der Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Beamtenrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes zur Eingehung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses oder zur Durchführung innerdienstlicher, planerischer, organisatorischer, personeller, sozialer oder haushalts- und kostenrechnerischer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes. Dabei werden auch besondere Kategorien von Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 DSGVO verarbeitet. Die Rechtsgrundlage kann sich beispielsweise aus § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes, § 94 des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg, § 30 des Landesdisziplinargesetzes oder auch aus einer konkreten Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergeben.


Letzte Aktualisierung: 08.01.2024 um 10:30 Uhr
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