Allgemeines

In der Verantwortung des Finanzministeriums liegt die Verwaltung und Verwertung der vom Land übernommenen einst durch die ehemalige Westgruppe der sowjetischen Truppen (WGT) genutzten Liegenschaften und der im Landesbesitz befindlichen ehemaligen Bodenreformgrundstücke.

Das Land Brandenburg verfügt über weiteren erheblichen Grundbesitz, dessen Verwaltung, Bewirtschaftung und Verwertung seit dem 11. Dezember 2024 im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK) erfolgt. Dafür zuständig ist der am 1. Januar 2006 gegründete Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) der heute zum Geschäftsbereich des MIK gehört. 

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In der Verantwortung des Finanzministeriums liegt die Verwaltung und Verwertung der vom Land übernommenen einst durch die ehemalige Westgruppe der sowjetischen Truppen (WGT) genutzten Liegenschaften und der im Landesbesitz befindlichen ehemaligen Bodenreformgrundstücke.

Das Land Brandenburg verfügt über weiteren erheblichen Grundbesitz, dessen Verwaltung, Bewirtschaftung und Verwertung seit dem 11. Dezember 2024 im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK) erfolgt. Dafür zuständig ist der am 1. Januar 2006 gegründete Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) der heute zum Geschäftsbereich des MIK gehört.