Bodenreform: 80 Prozent der Eingaben bearbeitet – 56 Grundstücke bereits zurückgegeben - Finanzminister geht von rund 400 Anspruchsberechtigten aus

Bodenreform: 80 Prozent der Eingaben bearbeitet – 56 Grundstücke bereits zurückgegeben - Finanzminister geht von rund 400 Anspruchsberechtigten aus

- Erschienen am 29.08.2008 - Pressemitteilung 58/2008

Potsdam – Die Bearbeitung der zahlreichen Anfragen und Eingaben zu den Konsequenzen aus dem Bodenreform-Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) macht nach Einschätzung des Finanzministeriums große Fortschritte. „Bislang sind 80 Prozent aller Eingaben abschließend bearbeitet“, sagte Finanzminister Rainer Speer heute in Potsdam. Insgesamt haben sich bislang 1833 Bürger schriftlich an die Landesregierung mit konkreten Anfragen zu Bodenreformfällen gewandt. In 187 Fällen steht fest, dass diese vom BGH-Urteil unmittelbar betroffen sind und damit ein Anspruch auf Rückgabe der Grundstücke besteht. „Das Land gibt diese Grundstücke den Betroffenen unverzüglich und unbürokratisch zurück. Dies ist bislang bereits in 56 Fällen geschehen“, sagte Speer.

Die zurückgegebenen Grundstücke umfassten eine Fläche von etwa 160 Hektar. Es handele sich fast ausschließlich um landwirtschaftlich genutzte bzw. Waldflächen. „Insgesamt wird die Zahl der Anspruchsberechtigten nach unserer derzeitigen Einschätzung aber deutlich höher liegen. Ich gehe derzeit von rund 400 Anspruchsberechtigten aus, die ihre Grundstücke vom Land zurückerhalten werden“, sagte Speer. Gleichwohl bestätigt sich auch weiterhin die Einschätzung, dass der überwiegende Teil der Eingaben sich auf Sachverhalte bezieht, die nicht vom Bodenreform-Urteil des BGH betroffen sind. In rund der Hälfte der Anfragen geht es um Fälle, denen ein Vermögensverlust vor den 15. März 1990 („Modrow-Gesetz“) zu Grunde liegt. In fast jedem dritten Fall waren die Erben bereits vor Ablauf der Verjährungsfrist im Oktober 2000 bekannt. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückgabe der Grundstücke. „In bislang 1111 Fällen mussten wir daher eine Herausgabe der Grundstücke ablehnen“, teilte Speer mit. Die Anzahl der Widersprüche gegen diese Ablehnungen sei bemerkenswert niedrig. Insgesamt sind bisher 95 Widersprüche eingegangen. Dies weise auf eine sehr sorgfältige Bearbeitung der Fälle durch die zuständigen Mitarbeiter hin, sagte Speer. „Trotz der großen Anzahl der Anfragen wird jeder Einzelfall sorgfältig und gründlich geprüft“, sagte Speer. „Die Arbeitsbelastung ist nach wie vor sehr hoch. Ich gehe davon aus, dass jeder Antragsteller spätestens bis zum Jahresende seinen Fall abschließend geklärt haben wird.“

Beim Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) sind bislang rund 1400 Anschreiben und über 4200 Anrufe eingegangen. Bei sonstigen Behörden des Landes waren es knapp 430 Anschreiben und rund 650 Anrufe. Nicht alle Anfragen bezogen sich auf konkrete Begehren zur Herausgabe von Bodenreformgrundstücken.

Unterdessen hat das Land damit begonnen, für jene Grundstück, bei denen nach wie vor keine Erben bekannt sind, bei den Grundbuchämtern die Berichtigung der Grundbücher zu beantragen. In einem nächsten Schritt beabsichtigt das Land, die Anordnung von Nachlasspflegschaften anzuregen.

Pressemitteilung: Bodenreform: 80 Prozent der Eingaben bearbeitet – 56 Grundstücke bereits zurückgegeben - Finanzminister geht von rund 400 Anspruchsberechtigten aus

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Ident-Nr
58/2008
Datum
29.08.2008