Bodenreform: Keine Anhaltspunkte für mutwilliges Ignorieren von Erben

Auftrag an Dienstleister umfasste auch Grundbuchrecherche und Feststellung von Erbscheinen

- Erschienen am 29.02.2008 - Pressemitteilung 19/2008

Potsdam – Das Finanzministerium hat den Vorwurf zurückgewiesen, das Land habe bei der Abwicklung der Bodenreform „mutwillig Hinweise auf die Identität von Erben ignoriert“. Dies hatte die MOZ vom heutigen Tage behauptet. „Dafür gibt es derzeit keine Anhaltspunkte“, sagte der Sprecher des Finanzministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam. „Das bloße Vorhandensein eines Erbscheins bedeutet nicht zwingend, dass dieser Erbe auch tatsächlich ermittelt werden konnte. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass in dem damaligen Massengeschäft auch Fehler passiert sind“, fügte Decker hinzu. Diese Einschätzung habe das Ministerium seit Beginn der Debatte um das BGH-Urteil immer offen vertreten. In dem vorliegenden Fall – der dem Ministerium konkret nicht bekannt ist – soll das Land Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Eigentumsumschreibung eines Bodenreformgrundstücks eingelegt haben und damit auch Erfolg gehabt haben. „Wenn das so war, musste das Land nach damaliger Einschätzung von der Rechtmäßigkeit seines Handelns ausgehen“, sagte Decker.

Auch den Vorwurf, es habe keine Recherchen nach Erben gegeben und es sei zudem keine Einsicht in die Grundbuchakten erfolgt, wies das Finanzministerium zurück. Von 1997 bis 2000 waren insgesamt 9 beauftragte Dienstleistungsunternehmen für das Land mit dieser Zielsetzung tätig. „In den mit diesen Unternehmen geschlossenen Verträgen ist ausdrücklich der Auftrag enthalten, in die Grundbücher und Grundakten und sonstigen bodenreformbezogenen Dokumente und Unterlagen Einsicht zu nehmen“, sagte Decker. „Die Auftragnehmer hatten dabei auch festzustellen, ob sich bei den Grundakten ein Erbschein befindet. In einem weiteren Schritt waren die Dienstleister beauftragt, die vollständige Erbfolge sowie den Aufenthaltsort und die Anschrift von Erben festzustellen, um diese ausfindig zu machen.“

Ergänzend weist das Finanzministerium wegen gelegentlicher Anfragen auf folgendes hin: Alle kreisfreien Städte und Landkreise haben – ohne Ausnahme – vom Land Brandenburg Haftungsfreistellungserklärungen erhalten.

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Ident-Nr
19/2008
Datum
29.02.2008