Brandenburgs beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte können Beihilfe-App nutzen
Digitale Variante zum Einreichen von Beihilfeanträgen
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam/ Cottbus – Brandenburgs beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte können seit diesem Monat eine Beihilfe-App nutzen, um ihre Beihilfeanträge digital mit Smartphones oder Tablets einzureichen. Damit steht den Beamtinnen und Beamten eine weitere Möglichkeit zur Verfügung, ihre individuellen Anträge an die zum Finanzministerium gehörende Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) in Cottbus zu senden. Wie das Finanzministerium weiter mitteilte, sollen nun ab Dezember auch die Pensionärinnen und Pensionäre die App nutzen können.
Brandenburgs Finanzminister Robert Crumbach betonte, dass die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen – wie in diesem Fall der Beihilfeverfahren – auch die Attraktivität der Landesverwaltung als Arbeitgeberin steigere. „Es hat lange gedauert, bis nun Beihilfeanträge über eine App eingereicht werden können, aber dieser Weg lohnt sich. Wir haben uns in einem Länderverbund gemeinsam mit Hamburg, Bremen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und dem IT-Dienstleister Dataport erfolgreich auf den Weg gemacht, eine moderne, nutzerfreundliche und sichere Lösung zu schaffen. Diese steht nun zur Verfügung. Die bisherigen Rückmeldungen sind ausgesprochen positiv.“
Die Beihilfe-App „dBeihilfePlus“ steht für mobile Endgeräte sowohl auf dem Google Play Store (Android) als auch dem Apple App Store (iOS) bereit. Die App bietet derzeit Funktionen, die notwendig sind, um Beihilfeanträge einzureichen: Damit lassen sich Belege erfassen, persönlich organisieren und an die ZBB versenden. Auch das Hinzufügen von Familienmitgliedern ist möglich. Weitere Funktionen – etwa ein digitaler Rückkanal für Beihilfebescheide – sind bereits geplant.
Für das Land Brandenburg sind rund 35.000 Beamtinnen und Beamte tätig, von denen rund 28.500 beihilfeberechtigt sind. Davon nutzen rund 26.500 die individuelle Beihilfe. Die übrigen nehmen die pauschale Beihilfe zu den Krankenversicherungsbeiträgen für eine gesetzliche oder private Krankenvollversicherung in Anspruch. Ferner gibt es rund 20.000 beihilfeberechtigte Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (überwiegend Pensionärinnen und Pensionäre).
Was ist Beihilfe?
Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung (finanzielle Unterstützung) des Dienstherrn in Krankheits-, Geburts- und Pflegefällen für die Beamtinnen und Beamte und deren berücksichtigungsfähige Angehörige (Kinder, Ehegattinnen und Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner). Mit dem Einstieg ins Beamtenverhältnis erwerben Beamtinnen und Beamte einen Anspruch auf Beihilfe, soweit keine freie Heilfürsorge gewährt wird. Sie gelten somit als beihilfeberechtigte Personen. Die Mehrheit von ihnen nutzt die Möglichkeit der individuellen Beihilfe. Dabei wird die Beihilfe als Prozentsatz, im Regelfall 50 Prozent, der tatsächlich entstandenen krankheitsbedingten beihilfefähigen Aufwendungen (Behandlungskosten) gewährt. Der übrige prozentuale Anteil der krankheitsbedingten Aufwendungen (Behandlungskosten) ist über eine private Krankenteilversicherung abzudecken.