Einigung im Streit um Weihnachtsgeld für Angestellte erzielt

Finanzministerium und Gewerkschaften ver.di und GEW unterzeichnen Vereinbarung über Ausgleich für 2006

- Erschienen am 21.02.2007 - Pressemitteilung 11/2007

Potsdam – Der Konflikt um die Zahlung der Jahressonderzahlung 2006 („Weihnachtsgeld“) an die vom Sozialtarifvertrag erfassten Tarifbeschäftigten des Landes ist ausgeräumt. In einem Spitzengespräch einigten sich Finanzminister Rainer Speer und Vertreter von ver.di und GEW heute in Potsdam auf eine entsprechende Vereinbarung. Danach wird den betroffenen Angestellten des Landes eine Ausgleichszulage in Höhe der Differenz zwischen der Zuwendung nach dem alten, bis zum 31. Oktober 2006 gültigen Tarifrecht und der neuen Sonderzahlung nach dem Tarifvertrag für die Länder (TV-L) gezahlt. Das Finanzministerium hofft, dass sich auch weitere betroffene DGB-Gewerkschaften sowie die dbb tarifunion der jetzt gefundenen Lösung anschließen werden.

Finanzminister Rainer Speer begrüßte die getroffene Vereinbarung: „Mit ihr wird ein Konflikt beigelegt, der vom Land nicht gewollt war, sondern im Zuge der Umstellung auf neues Tarifrecht entstand. Die entstandenen Unklarheiten konnten jetzt einvernehmlich ausgeräumt werden.“ Die Zentrale Bezügestelle des Landes (ZBB) wird die Höhe der individuellen Ausgleichszulage festlegen und die Auszahlung zum frühestmöglichen Zeitpunkt vornehmen. Ein gesonderter Antrag der Beschäftigten ist nicht erforderlich. Durch die Nachzahlung an die rund 10.000 betroffenen Arbeitnehmer entstehen Kosten in Höhe von 2,76 Mio. Euro.

Die Sonderzahlung 2006 war auf der Grundlage des Anfang November in Kraft getretenen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gezahlt worden. Für bestimmte Einkommensgruppen ergab sich dadurch im Vergleich zu den Vorjahren eine geringere Sonderzahlung. Unter Berufung auf eine entsprechende Vereinbarung im Sozialtarifvertrag forderten die Gewerkschaften die Zahlung einer Ausgleichszulage, um diese Einbussen zu kompensieren. Die Protokollnotiz des Sozialtarifvertrages lautet: „Im Falle einer Absenkung der Zuwendung durch Änderung der Zuwendungstarifverträge ohne Kompensation an anderer Stelle während der Laufzeit des Tarifvertrages erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Ausgleichszulage in Höhe der abgesenkten Beträge.“ Das Finanzministerium hatte den Anspruch auf eine entsprechende Zulage bereits im Dezember letzten Jahres grundsätzlich anerkannt.

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Pressemitteilung: "Einigung im Streit um Weihnachtsgeld für Angestellte erzielt"

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Ident-Nr
11/2007
Datum
21.02.2007