Bodenreform: „Keine neuen Tatsachen“

Finanzministerium weist Tagesspiegel-Bericht zurück

- Erschienen am 14.02.2008 - Pressemitteilung 14/2008

Potsdam – Das brandenburgische Finanzministerium hat der heutigen Darstellung des „Tagesspiegels“ widersprochen, wonach angeblich gänzlich neue Aspekte zu einer Ausweitung der Bodenreform-Problematik führen würden. „Von einer ‚neuen Dimension der Affäre’ kann keine Rede sein“, sagte der Sprecher des Finanzministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam. Das Blatt berichtet, dass es bisher um Fälle ging, „die sich bis 2000 ereignet hatten“. Es behauptet, dies sei bei den heute von ihm genannten Fällen aber anders. Und diese Tatsache sei „bisher nicht bekannt gewesen“.

„Das ist falsch. Auch in den vom Tagesspiegel angesprochenen Fällen hat das Land Brandenburg vor Ablauf der Verjährungsfrist am 3. Oktober 2000 seine Ansprüche auf Bodenreform-Flächen gegenüber damals unbekannten Eigentümern und Erben angemeldet und Auflassungserklärungen zugunsten des Landes notariell beurkunden lassen.“ Dass derartige Verfahren auch nach dem Jahr 2000 weiter betrieben wurden, geht schon daraus hervor, dass das Land in seinem 5-Punkte-Paket angekündigt hat, rund 1000 Fälle, die bis heute noch nicht bis zur Grundbucheintragung gelangt sind, jetzt unverzüglich zurückzunehmen. „Daran ist überhaupt nichts neu oder bislang unbekannt. Das Finanzministerium hat über diese Tatsache vielmehr selbst informiert“, sagte Decker.

In dem vom Tagesspiegel berichteten Fall geht es nach Kenntnis des Finanzministeriums um folgendes: Im September 2000 hatte ein Notar in einer Reihe von Fällen Auflassungserklärungen für Bodenreform-Grundstücke zugunsten des Landes beurkundet. Im März 2003 weigerte sich dieser Notar, sowohl am weiteren grundbuchlichen Vollzug seiner Urkunden mitzuwirken als auch diese Urkunden und weiteren Unterlagen an das Land wieder herauszugeben. Die dagegen eingelegte Beschwerde des Landes hatte das Landgericht Potsdam am 29. Januar 2004 zurückgewiesen (5 T 588/03 LG Potsdam). Der Tagesspiegel unterschlägt jedoch, dass das OLG Brandenburg diesen Beschluss des LG Potsdam am 9. Mai 2006 aufgehoben hat (11 Wx 17/06). Vom OLG wurde der Notar „angewiesen, von seinen Bedenken gegen die Herausgabe der zur weiteren Durchführung der Verträge...erforderlichen Unterlagen abzusehen und über das Herausgabeverlangen des Beschwerdeführers neu zu entscheiden.“ Dieser Weisung des OLG kam der Notar anschließend auch nach.

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Pressemitteilung: Finanzministerium weist Tagesspiegel-Bericht zurück

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Ident-Nr
14/2008
Datum
14.02.2008