Land Brandenburg und finnische Hauptstadtregion bauen Zusammenarbeit aus

Europaministerin Lange und Leiterin der Exekutive der finnischen Region Helsinki-Uusimaa, Telén, unterzeichnen Vereinbarung

- Erschienen am 13.06.2024 - Presemitteilung 24/2024

Potsdam – Brandenburg und die finnische Hauptstadtregion bauen ihre Zusammenarbeit aus. Das ist der Inhalt einer Gemeinsamen Erklärung des Landes Brandenburg mit der finnischen Hauptstadtregion Helsinki-Uusimaa, die Europaministerin Katrin Lange in Vertretung von Ministerpräsident Dietmar Woidke und die Leiterin der Exekutive der finnischen Region, Tuija Telén, heute in Potsdam unterzeichnet haben.

Europaministerin Lange, die im November 2023 die Region Helsinki-Uusimaa besucht hatte, sagte anlässlich der Unterzeichnung: „Beide Seiten haben schon beim direkten Austausch im vergangenen Jahr großes Interesse gezeigt, die Zusammenarbeit zwischen Brandenburg und der Region Helsinki-Uusimaa zu vertiefen – und das ganz besonders vor dem Hintergrund der geopolitischen Lage mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Wir waren uns schnell einig, eine solche Vereinbarung über die Zusammenarbeit abschließen zu wollen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die nun unterzeichnete Erklärung der Zusammenarbeit einen zusätzlichen Schub geben wird – unser Interesse daran ist groß.

Die Leiterin der Exekutive der finnischen Region, Tuija Telén, die zur Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung nach Potsdam gekommen war, sagte im Anschluss: „Die Gemeinsame Erklärung ist ein wichtiger Schritt in der langjährigen Zusammenarbeit zwischen Brandenburg und Uusimaa. Ich betrachte Deutschland als einen sehr wichtigen Partner bei der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Ostseeregion.

Brandenburg und die finnische Hauptstadtregion arbeiten bereits seit rund 15 Jahren in unterschiedlichen Politikbereichen eng zusammen. Auf brandenburgischer Seite fügt sich dies in die 2014 verabschiedete Internationalisierungsstrategie ein, die den Ostseeraum als den nach Polen wichtigsten Kooperationsraum für die Außenbeziehungen des Landes identifiziert. Gegenstand der Gemeinsamen Erklärung sind Fragen der Ostseekooperation, die Stärkung der Zusammenarbeit in den Bereichen Europapolitik, Regional-, Raum- und Stadtentwicklung, Innovation, Hochschul- und Forschungskooperation, Gründungsförderung sowie gemeinsame Bewerbung um und Durchführung von EU-geförderten Projekten.