Land Brandenburg legt Kommunales Investitionsprogramm 2025-2029 auf

Weiterer Weg für Brandenburgs Kommunen, um in Infrastruktur zu investieren

- Erschienen am 10.09.2025 - Presemitteilung 46/2025

Das Land Brandenburg wird seine Kommunen bei der Kreditaufnahme für Investitionen in die eigene Infrastruktur unterstützen. Im Rahmen des morgen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages vorgestellten Kommunalen Investitionsprogramms 2025-2029 sollen Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise verbilligte Kredite bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg aufnehmen können, alle Zinskosten oberhalb von einem Prozent wird das Land aus dem Landeshaushalt tragen.

„Im Koalitionsvertrag hatten wir uns vorgenommen, ein solches Programm, das den Kommunen verbilligte Kredite für Investitionen ermöglicht, zu prüfen. Diese Prüfung ist abgeschlossen. Wir können dieses Programm nun für die kommenden fünf Jahre auflegen und die Kommunen damit ganz praktisch bei ihren Investitionen unterstützen“, erläuterte Finanzminister Robert Crumbach. Nach der am Dienstag (9. September 2025) erfolgten Unterzeichnung zur Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes im Land Brandenburg, die vorsieht, dass die Kommunen 1,5 der rund drei Milliarden Euro fürs Land Brandenburg weitgehend zur eigenverantwortlichen Verwendung für Investitionen in den Bereichen Infrastruktur, Brand- und Katastrophenschutz und Innere Sicherheit sowie Bildung und Sport erhalten, werde es mit dem Investitionsprogramm 2025-2029 für die Kommunen im Land Brandenburg eine weitere Investitions-Hilfe geben. Finanzminister Crumbach: „Eine funktionsfähige öffentliche Infrastruktur ist für ein Beleben der Wirtschaft genauso wichtig wie für die Brandenburgerinnen und Brandenburger. Sie wollen, dass in die Infrastruktur investiert wird, dass die öffentliche Hand ihre Aufgaben erfüllen kann.“

Das Kommunale Investitionsprogramm 2025-2029 hat ein voraussichtliches Gesamtvolumen von bis zu 500 Millionen Euro. Städte, Gemeinden und Landkreise können über die fünf Jahre bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) jährlich verbilligte Kredite beantragen. Gemeinden können Kredite bis zu zehn, Landkreise und kreisfreie Städte Kredite bis zu 15 Millionen Euro jährlich aufnehmen. Auch Kommunen in Haushaltssicherung können sich am Programm beteiligen. Für die Zuschüsse aus dem Landeshaushalt zur Deckelung der Zinsen auf ein Prozent sind jährlich 10 Millionen Euro (Gesamtvolumen 50 Millionen Euro) vorgesehen.

Die Kreditverbilligung ist auf eine Laufzeit von zehn Jahren mit entsprechender Tilgung ausgelegt. Auf Wunsch der Kommunen können auch längere Laufzeiten vereinbart werden, was sich auf die Zinsbindungsdauer und Zinsverbilligung auswirkt. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt zwanzig Jahre. Die Kommunen können diese Kredite für die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben und für wichtige Investitionen in die Daseinsvorsorge verwenden.

„Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir neben den Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes für Kommunen im Land Brandenburg einen weiteren Weg eröffnen, in die öffentliche Infrastruktur zu investieren. Das Land steht eng an der Seite der Kommunen. Das war so bei der Linderung der Folgen der Corona-Pandemie oder der Abfederung der gestiegenen Energiepreise infolge des Krieges in der Ukraine. Das wird auch künftig so sein“, hob der Finanzminister hervor. Davon zeuge auch, dass im bundesweiten Vergleich die Kommunen in Brandenburg bei den Kassen- und Investitionskrediten den geringsten Schuldenstand pro Einwohner/-in aufweisen (aktuelle Schuldenstatistik, Stichtag 31. Dezember 2024). „Ich hoffe, dass in den kommenden Jahren in den Kommunen für die Menschen ganz konkret sichtbar wird, wo überall in eine moderne, funktionsfähige Infrastruktur investiert wird“, so Crumbach.

 

Das Kommunale Investitionsprogramms 2025-2029

Fördermittel:

Zinsverbilligte Darlehen an Kommunen mit maximal 1,00 Prozent p.a. Zinssatz bis zu einem Maximal-Kreditvolumen von bis zu 500 Millionen Euro.

Förderfähige Maßnahmen:

Unterstützung bei investiven Maßnahmen im Bereich der Pflichtaufgaben und Daseinsvorsorge der Kommunen, insbesondere:

  • Kommunale Infrastruktur zur Daseinsvorsorge (, Brücken, Straßen, Radwege und Klimaschutzmaßnahmen)
  • Investitionen im Bereich Bildung (Kindertagesstätten, Schulen)
  • Investitionen im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr

Zuschuss aus dem Landeshaushalt:

Für die Zuschüsse aus dem Landeshaushalt zur Deckelung der Zinsen auf ein Prozent sind jährlich 10 Millionen Euro (Gesamtvolumen 50 Millionen Euro) vorgesehen.