Landeshauptkasse
Die Landeshauptkasse – Zentrum für Konto- und Forderungsmanagement
Die Landeshauptkasse als Landesoberbehörde ist neben der zentralen Ausgabenverwaltung und der nichtsteuerlichen Einnahmenüberwachung des Landes im Rahmen des Landeshaushaltes für die Führung und Verwaltung der zentralen Konten des Landes bei den verschiedensten Kreditinstituten zuständig. Sie ist Hinterlegungskasse nach dem Hinterlegungsgesetz wie auch Vollstreckungsbehörde für nichtsteuerliche Einnahmen nach dem Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG). Das Spezialwissen der Landeshauptkasse beim Forderungseinzug nach dem JBeitrG kann auch bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Landesforderungen den Landkreisen und kreisfreien Städten für ein effizientes Forderungsmanagement zur Verfügung gestellt werden.
Die Bündelung der Geldströme an zentraler Stelle gewährleistet eine tagesaktuelle Disponierbarkeit und erleichtert die Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft des Landes. Zu den vielen Aufgaben der Landeshauptkasse gehört auch der Abrechnungsverkehr mit der Bundeskasse, den Finanzkassen, den Gerichtskassen und den circa 30 Zahlstellen des Landes. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient sich die Landeshauptkasse modernster Technik, insbesondere durch den Einsatz stets aktueller elektronischer Haushaltswirtschafts- und Zahlungsverkehrssysteme.
Seit dem Jahr 2016 ist die Landeshauptkasse zusätzlich mit der Realisierung des aus dem ehemaligen Koalitionsvertrag abgeleiteten Vorhabens betraut, ein Zentrales Forderungsmanagement aufzubauen, d. h., die Beitreibungsaufgaben für sämtliche Landesansprüche mit Ausnahme der steuerlichen Forderungen an einer Stelle zusammenzuführen. Die Ressorts treten hierfür auf freiwilliger Basis die Bearbeitung der öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungsbestände ihres Geschäftsbereichs an die LHK ab. Mit Hilfe einer in das zentrale Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen integrierten Vollstreckungssoftware ist es der Landeshauptkasse möglich, alle Landesforderungen zentral und somit im Ergebnis einheitlicher, effizienter und nachdrücklicher beizutreiben.
Die Landeshauptkasse mit ihren ca. 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gliedert sich in drei Hauptbereiche Buchhaltung, Zahlungsverkehr und Vollstreckung. Die Buchhaltung und der Zahlungsverkehr sind an den Standorten Frankfurt (Oder) und Potsdam konzentriert und die Vollstreckung hat ihren Sitz in Brandenburg an der Havel.
Die Landeshauptkasse als Landesoberbehörde ist neben der zentralen Ausgabenverwaltung und der nichtsteuerlichen Einnahmenüberwachung des Landes im Rahmen des Landeshaushaltes für die Führung und Verwaltung der zentralen Konten des Landes bei den verschiedensten Kreditinstituten zuständig. Sie ist Hinterlegungskasse nach dem Hinterlegungsgesetz wie auch Vollstreckungsbehörde für nichtsteuerliche Einnahmen nach dem Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG). Das Spezialwissen der Landeshauptkasse beim Forderungseinzug nach dem JBeitrG kann auch bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Landesforderungen den Landkreisen und kreisfreien Städten für ein effizientes Forderungsmanagement zur Verfügung gestellt werden.
Die Bündelung der Geldströme an zentraler Stelle gewährleistet eine tagesaktuelle Disponierbarkeit und erleichtert die Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft des Landes. Zu den vielen Aufgaben der Landeshauptkasse gehört auch der Abrechnungsverkehr mit der Bundeskasse, den Finanzkassen, den Gerichtskassen und den circa 30 Zahlstellen des Landes. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient sich die Landeshauptkasse modernster Technik, insbesondere durch den Einsatz stets aktueller elektronischer Haushaltswirtschafts- und Zahlungsverkehrssysteme.
Seit dem Jahr 2016 ist die Landeshauptkasse zusätzlich mit der Realisierung des aus dem ehemaligen Koalitionsvertrag abgeleiteten Vorhabens betraut, ein Zentrales Forderungsmanagement aufzubauen, d. h., die Beitreibungsaufgaben für sämtliche Landesansprüche mit Ausnahme der steuerlichen Forderungen an einer Stelle zusammenzuführen. Die Ressorts treten hierfür auf freiwilliger Basis die Bearbeitung der öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungsbestände ihres Geschäftsbereichs an die LHK ab. Mit Hilfe einer in das zentrale Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen integrierten Vollstreckungssoftware ist es der Landeshauptkasse möglich, alle Landesforderungen zentral und somit im Ergebnis einheitlicher, effizienter und nachdrücklicher beizutreiben.
Die Landeshauptkasse mit ihren ca. 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gliedert sich in drei Hauptbereiche Buchhaltung, Zahlungsverkehr und Vollstreckung. Die Buchhaltung und der Zahlungsverkehr sind an den Standorten Frankfurt (Oder) und Potsdam konzentriert und die Vollstreckung hat ihren Sitz in Brandenburg an der Havel.
Kontakt zur Landeshauptkasse
Die Landeshauptkasse befindet sich an drei Dienstorten in Potsdam, Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel.
Die Landeshauptkasse befindet sich an drei Dienstorten in Potsdam, Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel.
Dienstort Potsdam
- Organisation
-
- Organisation:
- Landeshauptkasse
- Standort
-
- Straße:
- Steinstraße 104-106
- Büro/Einheit:
- Haus 6
- PLZ Ort:
- 14480 Potsdam
- Ansprechpartner:
-
- E-Mail:
- poststelle@ lhk.brandenburg.de
- Telefon:
- (0331) 866-6603
- Fax 2:
- (0331) 866-6663
Geschäfts- und Barschalterzeiten
Montag–Freitag | 09:00–12:00 Uhr |
Termine außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten können mit der zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem zuständigen Mitarbeiter vereinbart werden.
Montag–Freitag | 09:00–12:00 Uhr |
Termine außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten können mit der zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem zuständigen Mitarbeiter vereinbart werden.
Dienstort Frankfurt (Oder)
- Organisation
-
- Organisation:
- Landeshauptkasse
- Standort
-
- Straße:
- Müllroser Chaussee 49
- Büro/Einheit:
- Haus 8
- PLZ Ort:
- 15236 Frankfurt (Oder)
- Ansprechpartner:
-
- E-Mail:
- poststelle@ lhk.brandenburg.de
- Telefon:
- (0331) 866-6900
- Fax:
- (0331) 866-6919
Geschäfts- und Barschalterzeiten
Montag–Freitag | 09:00–12:00 Uhr |
Termine außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten können mit der zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem zuständigen Mitarbeiter vereinbart werden.
Montag–Freitag | 09:00–12:00 Uhr |
Termine außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten können mit der zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem zuständigen Mitarbeiter vereinbart werden.
Dienstort Brandenburg an der Havel
- Organisation
-
- Organisation:
- Landeshauptkasse
- Standort
-
- Straße:
- Magdeburger Straße 51
- Büro/Einheit:
- Etage 3
- PLZ Ort:
- 14770 Brandenburg an der Havel
- Ansprechpartner:
-
- E-Mail:
- poststelle@ lhk.brandenburg.de
- Telefon:
- (0331) 866-6999
- Fax:
- (0331) 866-6986
Sprechzeiten
Montag–Donnerstag | 09:00–12:00 Uhr und 13:30–15:00 Uhr |
Freitag | 09:00–12:00 Uhr |
Am Dienstort Brandenburg an der Havel befindet sich der Sitz des Zentralen Forderungsmanagements.
Montag–Donnerstag | 09:00–12:00 Uhr und 13:30–15:00 Uhr |
Freitag | 09:00–12:00 Uhr |
Am Dienstort Brandenburg an der Havel befindet sich der Sitz des Zentralen Forderungsmanagements.
Bankverbindung der Landeshauptkasse
Kontoinhaber: | Landeshauptkasse |
Kreditinstitut: | Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) |
Kontonummer: Bankleitzahl: |
0008 8880 18 300 500 00 |
IBAN: | DE47 3005 0000 0008 8880 18 |
BIC: | WELADED DXXX |
Im Verwendungszweck geben Sie bitte das Ihnen mitgeteilte Kassenzeichen an. |
Kontoinhaber: | Landeshauptkasse |
Kreditinstitut: | Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) |
Kontonummer: Bankleitzahl: |
0008 8880 18 300 500 00 |
IBAN: | DE47 3005 0000 0008 8880 18 |
BIC: | WELADED DXXX |
Im Verwendungszweck geben Sie bitte das Ihnen mitgeteilte Kassenzeichen an. |
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Zentrales Forderungsmanagement
Das Zentrale Forderungsmanagement (ZFM) der Landeshauptkasse am Dienstort Brandenburg an der Havel (vormals Landesjustizkasse) ist für die Einziehung der öffentlich rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen des Landes Brandenburg verantwortlich.
Postanschrift
Hausanschrift
Landeshauptkasse
– Zentrales Forderungsmanagement –
14765 Brandenburg an der HavelLandeshauptkasse
– Zentrales Forderungsmanagement –
Magdeburger Str. 51
14770 Brandenburg an der HavelSprechzeiten
Montag–Donnerstag 09:00–12:00 Uhr und 13:30–15:00 Uhr Freitag 09:00–12:00 Uhr Bankverbindung
Kontoinhaber: Landeshauptkasse – Zentrales Forderungsmanagement – Kreditinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) Kontonummer:
BLZ:7110 4040 06
300 500 00IBAN: DE63 3005 0000 7110 4040 06 BIC: WELADED DXXX Im Verwendungszweck geben Sie bitte das Ihnen mitgeteilte Kassenzeichen an. Bareinzahlungen
Die Bezahlung von Kostenrechnungen ist auch bei einer Gerichtszahlstelle eines Amts- oder Landgerichts des Landes Brandenburg möglich. Der Betrag darf nicht in Gerichtskostenmarken oder durch Gerichtskosten- oder Gebührenstempler entrichtet werden.
Fragen zum Inhalt von Kostenrechnungen
Fragen zum Inhalt der Kostenrechnung, zum Beispiel zur Berechnung der Kosten richten Sie bitte an die Behörde, welche die Kostenrechnung aufgestellt hat (Gericht oder Staatsanwaltschaft), nicht jedoch an die Landeshauptkasse.
Die Telefonnummer der jeweiligen Behörde finden Sie grau hinterlegt auf der Vorderseite der Kostenrechnung.Das Zentrale Forderungsmanagement (ZFM) der Landeshauptkasse am Dienstort Brandenburg an der Havel (vormals Landesjustizkasse) ist für die Einziehung der öffentlich rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen des Landes Brandenburg verantwortlich.
Postanschrift
Hausanschrift
Landeshauptkasse
– Zentrales Forderungsmanagement –
14765 Brandenburg an der HavelLandeshauptkasse
– Zentrales Forderungsmanagement –
Magdeburger Str. 51
14770 Brandenburg an der HavelSprechzeiten
Montag–Donnerstag 09:00–12:00 Uhr und 13:30–15:00 Uhr Freitag 09:00–12:00 Uhr Bankverbindung
Kontoinhaber: Landeshauptkasse – Zentrales Forderungsmanagement – Kreditinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) Kontonummer:
BLZ:7110 4040 06
300 500 00IBAN: DE63 3005 0000 7110 4040 06 BIC: WELADED DXXX Im Verwendungszweck geben Sie bitte das Ihnen mitgeteilte Kassenzeichen an. Bareinzahlungen
Die Bezahlung von Kostenrechnungen ist auch bei einer Gerichtszahlstelle eines Amts- oder Landgerichts des Landes Brandenburg möglich. Der Betrag darf nicht in Gerichtskostenmarken oder durch Gerichtskosten- oder Gebührenstempler entrichtet werden.
Fragen zum Inhalt von Kostenrechnungen
Fragen zum Inhalt der Kostenrechnung, zum Beispiel zur Berechnung der Kosten richten Sie bitte an die Behörde, welche die Kostenrechnung aufgestellt hat (Gericht oder Staatsanwaltschaft), nicht jedoch an die Landeshauptkasse.
Die Telefonnummer der jeweiligen Behörde finden Sie grau hinterlegt auf der Vorderseite der Kostenrechnung.
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