Das Finanzministerium erstellt in enger Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien den Haushaltsplanentwurf, der anschließend von der Landesregierung verabschiedet wird. Danach wird der Haushaltsplan im Landtag beraten und beschlossen. Dieser bestimmt, wie viel Geld die Landesregierung für welche Aufgabenbereiche ausgeben darf.
Das Ministerium der Finanzen ist auch für den kommunalen Finanzausgleich zuständig.