Aufgaben des Ministeriums der Finanzen und für Europa

Ansicht des Ministeriums
© MdFE

Schulen und Universitäten, eine gut ausgebaute soziale und verkehrstechnische Infrastruktur, innere Sicherheit, Umweltschutz oder die Förderung unserer Wirtschaft – für all diese staatlichen Leistungen werden ausreichend Einnahmen und Personal benötigt. Die Einnahmen des Landes Brandenburg zu generieren und den einzelnen Aufgaben des Landes Mittel sowie Personal zuzuordnen, aber gleichzeitig auch die begrenzten Einnahmen des Haushaltes im Blick zu behalten – das sind drei wichtige Aufgaben des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg. Aber bei weitem nicht die einzigen: Das Finanzministerium erfüllt vielfältige Aufgaben bei der Gestaltung der Haushalts-, Finanz- und Steuerpolitik, verantwortet beispielsweise die Beteiligungen des Landes an Unternehmen und ist zuständig für Europaangelegenheiten, die Beziehungen zur Europäischen Union und insbesondere zu unserem Nachbarland, der Republik Polen.

Haushalt und Finanzen

Das Finanzministerium erstellt in enger Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien den Haushaltsplanentwurf, der anschließend von der Landesregierung verabschiedet wird. Danach wird der Haushaltsplan im Landtag beraten und beschlossen. Dieser bestimmt, wie viel Geld die Landesregierung für welche Aufgabenbereiche ausgeben darf.

Das Ministerium ist auch für den kommunalen Finanzausgleich, die angemessene Beteiligung der Gemeinden und Landkreise am Steueraufkommen und an anderen Einnahmen des Landes zuständig.

Die 13 brandenburgischen Finanzämter generieren für Bund, Land und Kommunen die Steuereinnahmen. Das Finanzministerium achtet darauf, dass die Finanzämter Steuergesetze für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger gleichmäßig und gerecht anwenden. Um sicherzustellen, dass bei der Besteuerung in allen Ländern die gleichen Grundsätze gelten, stimmt sich das Finanzministerium mit dem Bundesfinanzministerium und den anderen Ländern regelmäßig ab. Außerdem wirkt das Finanzministerium gemeinsam mit den anderen Ländern an der Steuergesetzgebung des Bundes mit. Informationen über die brandenburgischen Finanzämter sowie aktuelle Steuerinformationen finden Sie im Internet unter finanzamt.brandenburg.de.

Mehr als Finanzen

In der brandenburgischen Landesverwaltung arbeiten etwa Lehrer, Polizisten, Richter, Steuerbeamte und viele andere mehr. Die Personalbedarfsplanung dient dem Zweck, den Einsatz der wertvollen Ressource Personal den einzelnen Aufgaben des Landes zuzuordnen. Für die Auszahlung der Bezüge aller Bediensteten ist das Finanzministerium mit seiner Zentralen Bezügestelle (ZBB) in Cottbus verantwortlich. Das Ministerium ist zudem für die Grundsatzangelegenheiten des Besoldungs- und Versorgungsrechts der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Landes zuständig.

Das Finanzministerium verwaltet auch die unmittelbaren Beteiligungen des Landes an Unternehmen wie der Flughafengesellschaft oder der Investitionsbank des Landes und hat zum 1. Januar 2016 die Aufgaben des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen übernommen. Es hat ferner die Obhut über die Landeshauptkasse und nimmt die Staatsaufsicht über öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und Versicherungen im Land Brandenburg wahr. Dem Finanzministerium untersteht außerdem das Aus- und Fortbildungszentrum in Königs Wusterhausen mit der Fachhochschule für Finanzen.

Brandenburg international

Seit November 2019 gehört auch die Europaabteilung zum Ministerium. Sie ist zuständig für die Europaangelegenheiten, die Beziehungen zur Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und insbesondere zu Polen, die in Brandenburg traditionell einen hohen Stellenwert einnehmen. Zur Abteilung gehört auch die Vertretung Brandenburgs bei der Europäischen Union. Darüber hinaus bearbeitet die Abteilung die Themen Entwicklungspolitik, Europäische Territoriale Zusammenarbeit (INTERREG) sowie die Fragen der EU-Förderung.

Im Geschäftsbereich des Finanzministeriums sind insgesamt rund 4.200 Frauen und Männer tätig. Davon arbeiten knapp 330 im Finanz- und Europaministerium und ca. 3.400 in den Finanzämtern.

Ansicht des Ministeriums
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Schulen und Universitäten, eine gut ausgebaute soziale und verkehrstechnische Infrastruktur, innere Sicherheit, Umweltschutz oder die Förderung unserer Wirtschaft – für all diese staatlichen Leistungen werden ausreichend Einnahmen und Personal benötigt. Die Einnahmen des Landes Brandenburg zu generieren und den einzelnen Aufgaben des Landes Mittel sowie Personal zuzuordnen, aber gleichzeitig auch die begrenzten Einnahmen des Haushaltes im Blick zu behalten – das sind drei wichtige Aufgaben des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg. Aber bei weitem nicht die einzigen: Das Finanzministerium erfüllt vielfältige Aufgaben bei der Gestaltung der Haushalts-, Finanz- und Steuerpolitik, verantwortet beispielsweise die Beteiligungen des Landes an Unternehmen und ist zuständig für Europaangelegenheiten, die Beziehungen zur Europäischen Union und insbesondere zu unserem Nachbarland, der Republik Polen.

Haushalt und Finanzen

Das Finanzministerium erstellt in enger Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien den Haushaltsplanentwurf, der anschließend von der Landesregierung verabschiedet wird. Danach wird der Haushaltsplan im Landtag beraten und beschlossen. Dieser bestimmt, wie viel Geld die Landesregierung für welche Aufgabenbereiche ausgeben darf.

Das Ministerium ist auch für den kommunalen Finanzausgleich, die angemessene Beteiligung der Gemeinden und Landkreise am Steueraufkommen und an anderen Einnahmen des Landes zuständig.

Die 13 brandenburgischen Finanzämter generieren für Bund, Land und Kommunen die Steuereinnahmen. Das Finanzministerium achtet darauf, dass die Finanzämter Steuergesetze für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger gleichmäßig und gerecht anwenden. Um sicherzustellen, dass bei der Besteuerung in allen Ländern die gleichen Grundsätze gelten, stimmt sich das Finanzministerium mit dem Bundesfinanzministerium und den anderen Ländern regelmäßig ab. Außerdem wirkt das Finanzministerium gemeinsam mit den anderen Ländern an der Steuergesetzgebung des Bundes mit. Informationen über die brandenburgischen Finanzämter sowie aktuelle Steuerinformationen finden Sie im Internet unter finanzamt.brandenburg.de.

Mehr als Finanzen

In der brandenburgischen Landesverwaltung arbeiten etwa Lehrer, Polizisten, Richter, Steuerbeamte und viele andere mehr. Die Personalbedarfsplanung dient dem Zweck, den Einsatz der wertvollen Ressource Personal den einzelnen Aufgaben des Landes zuzuordnen. Für die Auszahlung der Bezüge aller Bediensteten ist das Finanzministerium mit seiner Zentralen Bezügestelle (ZBB) in Cottbus verantwortlich. Das Ministerium ist zudem für die Grundsatzangelegenheiten des Besoldungs- und Versorgungsrechts der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Landes zuständig.

Das Finanzministerium verwaltet auch die unmittelbaren Beteiligungen des Landes an Unternehmen wie der Flughafengesellschaft oder der Investitionsbank des Landes und hat zum 1. Januar 2016 die Aufgaben des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen übernommen. Es hat ferner die Obhut über die Landeshauptkasse und nimmt die Staatsaufsicht über öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und Versicherungen im Land Brandenburg wahr. Dem Finanzministerium untersteht außerdem das Aus- und Fortbildungszentrum in Königs Wusterhausen mit der Fachhochschule für Finanzen.

Brandenburg international

Seit November 2019 gehört auch die Europaabteilung zum Ministerium. Sie ist zuständig für die Europaangelegenheiten, die Beziehungen zur Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und insbesondere zu Polen, die in Brandenburg traditionell einen hohen Stellenwert einnehmen. Zur Abteilung gehört auch die Vertretung Brandenburgs bei der Europäischen Union. Darüber hinaus bearbeitet die Abteilung die Themen Entwicklungspolitik, Europäische Territoriale Zusammenarbeit (INTERREG) sowie die Fragen der EU-Förderung.

Im Geschäftsbereich des Finanzministeriums sind insgesamt rund 4.200 Frauen und Männer tätig. Davon arbeiten knapp 330 im Finanz- und Europaministerium und ca. 3.400 in den Finanzämtern.


Letzte Aktualisierung: 13.03.2025 um 13:45 Uhr
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