Normenkontrollverfahren gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich

Zwölf Länder reichen gemeinsame Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht ein

- Erschienen am 20.02.2024 - Pressemitteilung 5/2024

Normenkontrollverfahren gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich

Zwölf Länder reichen gemeinsame Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht ein

Potsdam/ Karlsruhe – Brandenburg hat am gestrigen Montag (19.2.) gemeinsam mit elf weiteren Ländern im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme eingereicht. Darin kommt der von den Ländern als Prozessvertreter beauftragte Staatsrechtler, Professor Dr. Stefan Korioth (Ludwig-Maximilians-Universität München), zu dem Schluss, dass die aktuellen Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs im Einklang mit dem Grundgesetz und den dazu ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stehen.

Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange dazu: „Die Tatsache, dass wir in einer Mehrheit von Ländern – und zwar sowohl Geber- als auch Nehmerländern – uns solidarisch gegen den bayerischen Vorstoß stellen, ist nicht nur erfreulich, sondern zeigt auch, wie die Klage zu bewerten ist. Bayern hat nicht nur selbst jahrzehntelang von dem früheren Länderfinanzausgleich als Nehmerland profitiert, sondern profitiert auch von der 2017 gemeinsam vereinbarten Reform. Besonders finanzstarke Länder, wie etwa Bayern, werden nach dem Systemwechsel weniger belastet. Wer die grundgesetzlich verankerte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in einem föderalen Staat ermöglichen will, muss auch die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen. Dafür ist der bundesstaatliche Finanzausgleich eine tragende Säule. Demzufolge müssen auch finanzstarke Länder solidarisch zu ihrer Verantwortung stehen.“

Professor Dr. Stefan Korioth dazu: „Der Finanzausgleich zwischen den Ländern und zwischen diesen und dem Bund ist unter keinem Aspekt verfassungsrechtlich bedenklich. Der bayerische Antrag wärmt Argumente auf, die vom Bundesverfassungsgericht zum Teil bereits mehrfach abschlägig beschieden worden sind. Dass Bayern neben anderen Ländern im Finanzkraftausgleich, dem früheren Länderfinanzausgleich, belastet wird, ist schlicht Folge seiner überdurchschnittlichen Wirtschafts- und Finanzkraft. Ein deutlicher Reichtumsvorsprung Bayerns bleibt auch nach Durchführung des Ausgleichs erhalten.“

Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Damit besteht die parteiübergreifende Prozessgemeinschaft aus Zuschlags- und Abschlagsländern, Stadtstaaten und Flächenländern sowie alten und neuen Ländern. Nach aktuellen Verlautbarungen ist mit Stellungnahmen weiterer Länder zu rechnen. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, ist derzeit nicht absehbar.

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform trat zum 1. Januar 2020 in Kraft und war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.