Verteilung Sondervermögen Bund für Investitionen - Für Brandenburg ein gutes Ergebnis
Finanzministerkonferenz zu Verteilung Sondervermögen des Bundes für Investitionen
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam/Kiel – Die Finanzministerkonferenz (FMK) in Kiel hat sich nach intensiven Beratungen darauf verständigt, wie das Sondervermögen des Bundes für Investitionen auf die Länder erfolgen könnte. Sie wollen dies der Ministerpräsidentenkonferenz vorschlagen.
Es soll der sogenannte „fortgeschriebene Königsteiner Schlüssel“ zur Anwendung kommen. Nach den aktuell vorliegenden Daten würde dies bedeuten, dass das Land Brandenburg 2,97 Prozent von 100 Milliarden Euro erhält. Unter Berücksichtigung der geplanten 12jährigen Laufzeit wäre dies ein Jahresbetrag von 247 Millionen Euro.
In der Sitzung wurde angekündigt, dass die Bundesregierung anstrebt, das notwendige Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des Sondervermögens sehr zügig einzuleiten. Allerdings wird das Verfahren einige Monate dauern, so dass es für die Haushaltsaufstellung 2025 / 2026 im Land Brandenburg trotzdem zu spät kommen wird.
Robert Crumbach, Finanzminister: "Ein gutes Ergebnis für unser Land. Mit diesen Mitteln wird es zusätzliche Investitionen im Land Brandenburg in den nächsten zwölf Jahren geben, was sowohl für unsere Wirtschaftsentwicklung wie auch für alle Menschen im Land erfreulich ist. Zwar können wir die Beträge nicht im aktuell laufenden Haushaltsverfahren aufnehmen, aber gleichwohl teile ich den Wunsch meiner Kolleginnen und Kollegen, dass es schnell gehen muss und so wenig Bürokratie wie möglich mit der Verwendung der Mittel verbunden sein muss."
Darüber hinaus hat sich die FMK, an der Minister Crumbach wegen der laufenden Beratungen im Landtag zum Haushalt 2025 / 2026 nicht persönlich teilnehmen konnte und durch Staatssekretär Volker-Gerd Westphal vertreten wurde, über die Aufteilung der künftig neu zugelassenen strukturellen Kreditaufnahme verständigt.
Es soll ebenfalls der Königsteiner Schlüssel zur Anwendung kommen, jeweils in der aktuellen Fassung. Alle Länder dürfen künftig in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes strukturelle Kredite aufnehmen. Für das Land Brandenburg wären die 2,9 Prozent laut Königsteiner Schlüssel künftig rund 447 Millionen Euro jährlich. Weil derartige strukturelle Kredite aktuell noch nicht aufgenommen werden dürfen, sieht der Haushaltsplanentwurf für 2025 / 2026 eine konjunkturbedingte Kreditaufnahme vor.
Robert Crumbach: "Selbst wenn es mit dieser Lockerung der Schuldenbremse künftig möglich sein wird, strukturelle Kredite aufzunehmen, bleibt es dabei: Kreditaufnahmen sind so gering wie möglich zu halten. Auch strukturelle Kreditaufnahmen, die mit der Hoffnung verbunden sind, dass die Inflation sie über die Jahre quasi automatisch im realen Wert kleiner werden lässt, verursachen Zinsbelastungen und belasten damit künftige Haushalte.
Hintergrund:
Es wurde auch über andere Schlüssel zur Verteilung diskutiert, die für Brandenburg einen deutlich geringeren Anteil gebracht hätten. Die Verständigung auf den fortgeschriebenen Königsteiner Schlüssel erfolgte einstimmig. Der einmal errechnete Schlüssel soll für die gesamten zwölf Jahre gelten.