Steuern
aktuelle Steuerinformationen
Steuern sind Geldleistungen an das öffentlich-rechtliche Gemeinwesen. Im Gegensatz zu Beiträgen oder Gebühren begründet die Zahlung von Steuern keinen Anspruch auf eine spezielle Gegenleistung des Staates. Steuern dienen in erster Linie der Erzielung von Einnahmen im Interesse des Allgemeinwohls (Finanzierungsfunktion). Außerdem werden Steuern mit dem Ziel eingesetzt, unerwünschte Verhaltensweisen zu verringern (Lenkungsfunktion) oder die Einkommens- und Vermögensverteilung zu verändern (Umverteilungsfunktion).
Die rechtlichen Grundlagen der Besteuerung finden sich im Grundgesetz; Inhalt und Ausgestaltung sind in den einzelnen Steuergesetzen und in der Abgabenordnung geregelt. Die Steuereinnahmen stehen Bund, Ländern und Gemeinden zu, wobei die Anteile je nach Steuerart variieren. Die Gesetzgebungskompetenz liegt im Allgemeinen beim Bund; fließt das Aufkommen aus einer Steuer auch den Ländern zu, ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
Aufgabe des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburgs und der 15 brandenburgischen Finanzämter nebst Technischem Finanzamt ist es, die Steuergesetze zu vollziehen und bei der Fortentwicklung des Steuerrechts mitzuwirken. Die Finanzämter sind dabei der zuständige Ansprechpartner bei allgemeinen Fragen zum Steuerrecht bzw. zur Steuererklärung. Das jeweils zuständige Finanzamt ist unter der Internetadresse www.finanzamt.brandenburg.de zu finden.
Aktuelles für Ihre Steuererklärung:
Technische Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme
Übergangsfrist bis 30. September 2020


Ab 1. Januar 2020 sind nach den gesetzlichen Regelungen elektronische und computergestützte Kassensysteme sowie Registrierkassen und die damit erzeugten digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen.
weiterSteuertipps für Schülerinnen, Schüler, Studentinnen und Studenten zu (Ferien-)Jobs für das Jahr 2019
Sie sind Schülerin oder Schüler bzw. Studentin oder Student und möchten in den Schul- bzw. Semesterferien oder während des Schuljahres/Semesters „jobben“. Die folgenden Ausführungen sollen Sie darüber informieren, was dabei in steuerrechtlicher Hinsicht zu beachten ist.
weiterEinreichung von Belegen zur Einkommensteuererklärung nur noch nach Anforderung durch das Finanzamt
Belege einreichen ist nicht mehr notwendig


Steuererleichterungen für zwangsweise Holzeinschläge nach dem Sturmtief „Xavier“
Betroffene Waldbesitzer können bestehende gesetzliche Möglichkeiten nutzen
Auch Tage nachdem Sturmtief „Xavier“ in Brandenburg wütete, dauern die Aufräumarbeiten im Land weiter an. Nach Angaben des Umweltministeriums sind 1,5 bis 2 Millionen Bäume beschädigt worden. Waldbesitzer in Brandenburg, die auf diese Weise durch das Sturmtief geschädigt wurden, müssen dann zwangsweise Holzeinschläge vornehmen. Dafür können sie bestehende steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. Für solche außerordentlichen Holznutzungen, die auch als Kalamitätsnutzungen bezeichnet werden, gilt ein ermäßigter Einkommensteuersatz nach Paragraf 34b Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes.
weiterSteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch die starken Regenfälle und damit verbundenen Überschwemmungen im Juni und Juli 2017 verursachten Schäden in Brandenburg
Erlass des Ministeriums der Finanzen


Durch die massiven Regenfälle im Juni und Juli 2017 und die damit verbundenen Überschwemmungen (Hochwasser) sind in Teilen Brandenburgs beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es erscheint daher angebracht, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen. Das Ministerium der Finanzen weißt deshalb auf nachfolgende Festlegungen hin.
weiterjährliche Lohnsteuerfibel informiert über aktuelle Steuerfragen
Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler
Der jährlich herausgegebene "Kleine Ratgeber für Lohnsteuerzahler" informiert in knapper Form über die wichtigsten Fragen zur Lohnsteuererklärung. weiterSteuerinformationen: Kraftfahrzeugsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung. ...
weiterÄnderungen beim Kindergeld
Webhinweis


Ab 1. November 2015 auch für Lebenspartner/innen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
Vollständige Nutzung der Datenbank über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Ab dem 01.11.2015 übermitteln die Meldebehörden Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), die für die Bildung der ELStAM (ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale) bei Lebenspartnern benötigt werden (z. B. Steuerliche Identifikationsnummer – ... weiterBilligkeitsmaßnahmen bei vorübergehender Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern
Erlass des Bundesfinanzministeriums


Arbeitnehmer ohne Wohnsitz aber mit Tätigkeit in Deutschland
Das maschinelle Verfahren bei der Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmern, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben aber in Deutschland arbeiten und daneben auch ausländische Einkünfte beziehen, ist geändert worden.
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