Sparkassen-Aufsicht
Aufsicht über den Ostdeutschen Sparkassenverband und dessen Prüfungsstelle
Das Ministerium der Finanzen ist für die staatliche Aufsicht über die Sparkassen im Land Brandenburg, den Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV) und dessen Prüfungsstelle zuständig. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen bilden dabei:
- Brandenburgisches Sparkassengesetz (BbgSpkG)
- Verordnung über die Geschäfte und die Verwaltung der Sparkassen (Sparkassenverordnung - SpkV)
- Staatsvertrag über den Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV-Staatsvertrag)
Nach § 3 Abs. 1 und 2 des OSV-Staatsvertrages überwacht im fünfjährigen Wechsel das jeweils für die Sparkassenaufsicht zuständige Ministerium eines der Vertragsländer (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt) den OSV sowie dessen Prüfungsstelle auf die Einhaltung der Pflichten aus dem Staatsvertrag. Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg hat die Aufsicht vom 01.07.2013 bis 30.06.2018 wahrgenommen. Das Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Aufsicht mit Wirkung vom 01.07.2018 übernommen.
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